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WerkvertragsrechtErdleitungen: Tiefbauer muss Verantwortung übernehmen

Abo-Inhalt25.04.20233939 Min. Lesedauer

| Immer wieder gibt es Ärger, wenn in der Erde verlegte Leitungstrassen beschädigt werden. Die aktuelle Rechtsprechung – in Gestalt des LG Rostock – hat die Tiefbauunternehmer in die Pflicht genommen. |

Die Richter haben die folgenden drei Grundsätze festgelegt (LG Rostock, Urteil vom 20.01.2023, Az. 2 O 260/22, Abruf-Nr. 234298).

  • 1. Ein Tiefbauunternehmer hat sich vor der Durchführung von Erdarbeiten an öffentlichen Straßenflächen nach Existenz und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu erkundigen. Er muss sich Gewissheit über die Verlegung von Versorgungsleitungen im Boden verschaffen.
  • 2. Um den unverhältnismäßig hohen Gefahren, die durch eine Beschädigung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonleitungen hervorgerufen werden können, zu begegnen, ist mit äußerster Vorsicht vor allem bei der Verwendung von Baggern und anderem schweren Arbeitsgerät vorzugehen.
  • 3. Es besteht eine Erkundigungspflicht gegenüber den zuständigen Versorgungsunternehmen. Wenn dies nicht weiterhilft, hat sich der Tiefbauunternehmer die erforderliche Gewissheit durch andere geeignete Maßnahmen zu verschaffen, etwa durch Probebohrungen oder Ausschachtungen von Hand in dem Bereich, den er ausheben will.

AUSGABE: PBP 5/2023, S. 1 · ID: 49263642

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