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FördermittelBEG: Die aktuelle Förderlandschaft bei Neubau und Sanierung (Teil 2 – Sanierung)

Abo-Inhalt13.04.20234350 Min. LesedauerVon Gesa Lenhardt, Architektin und Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes, München und Ulrike Wietzorrek, Architektin

| Seit Beginn dieses Jahres sind zahlreiche Anpassungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgenommen worden, die maßgeblichen Einfluss auf die aktuellen Förderkonditionen haben. Nachdem Ihnen PBP in der April-Ausgabe einen Überblick über das neue Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gegeben hat, nimmt Teil 2 die staatliche Förderung bei Sanierungsprojekten unter die Lupe. |

Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht nochmals die Förderlandschaft.

49228550.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Sanierungsförderung – BEG WG/NWG versus BEG EM

Für Bestandsgebäude, die älter als fünf Jahre sind (Zeitraum zwischen Bauantrag/Bauanzeige und Antragsstellung), kann Ihr Bauherr Fördermittel erhalten, sofern die technischen Mindestanforderungen bei Planung und Umsetzung eingehalten werden. Grundsätzlich stehen zwei Wege zu Verfügung:

  • Die systemische Sanierung zu einem Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude: BEG WG/NWG (KfW)
  • Die Sanierung mit Einzelmaßnahmen: BEG EM (BAFA)

Die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Förderprogramme ist ausgeschlossen. Zur Entscheidungsfindung sollte Ihr Bauherr schon zu Beginn der Planung einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen, der Kosten, Fördersummen und Einsparpotenziale bei schrittweisen Sanierungen der Komplettsanierung auf Effizienzhaus/-gebäude (EH/EG)-Niveau gegenüberstellt. Prinzipiell werden für das Erreichen eines EH/EG-Standards höhere Förderanreize gegeben.

BEG WG/NWG Komplettsanierung: KfW-Kredit + Zuschuss

Mit der BEG WG/NWG werden energetische Maßnahmen von der KfW mit einem zinsgünstigen Kredit und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss gefördert. Dabei müssen Wohngebäude (WG) mind. die Effizienzhaus (EH)-Stufe 85, Nichtwohngebäude (NWG) die Effizienzgebäude (EG)-Stufe 70 erreichen. Der höchste Förderstandard ist das KfW-EH/EG-40. Zu beachten ist, dass Wärmeerzeuger nur noch auf Basis erneuerbarer Energien gefördert werden.

So ist das Programm untergliedert

BEG Wohngebäude (WG)

KfW 261

BEG Nichtwohngebäude (NWG)

KfW 263

BEG Kommune Kredit

KfW 264

BEG Kommune Zuschuss

KfW 464

Für Kommunen stehen eigene KfW-Programme (KfW 264/464) zur Verfügung. Sie können sich für einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder eine reine Zuschussförderung entscheiden.

Das sind die max. Kredithöhen bei einer Komplettsanierung zum EH-/EG

BEG WG/NWG

Effizienzhaus/Effizienzgebäude

BEG WG: Wohngebäude

Programm-Nr. 261

Förderfähige Kosten

max. 120.000 Euro/Wohneinheit, bzw.

max. 150.000 Euro/Wohneinheit (gleichzeitig: Erreichen der EE-Klasse)

BEG NWG: Nichtwohngebäude

Programm-Nr. 263

Förderfähige Kosten

max. 2.000 Euro/m2 NGF, max. 10 Mio. Euro/Vorhaben

Das ist die Höhe des Tilgungszuschusses bei einer Komplettsanierung zum EH/EG

Effizienzhaus-/

Effizienzgebäude-

Stufe

Tilgungszuschuss

Bonus

EE-Klasse oder

NH-Klasse (nur NWG)

Bonus

WPB

Bonus

SerSan

Tilgungszuschuss

max. Höhe

EH/EG Denkmal

5 %

5 %

-

-

10 %

EH 85 (nur WG)

5 %

5 %

-

-

10 %

EH/EG 70

10 %

5 %

10 %

(nur EE-Klasse)

-

15 %

25 % (EE-Klasse)

EH/EG 55

15 %

5 %

10 %

15 %

40 %

EH/EG 40

20 %

5 %

10 %

15%

45 %

Deckelung Bonus in Summe 20 %

Der Tilgungszuschuss richtet sich in der Höhe nach der umgesetzten EH-/EG-Stufe. Weitere Boni erhält Ihr Bauherr für

  • 1. das Erreichen der Erneuerbaren-Energien (EE-)Klasse oder alternativ – allerdings nur bei Nichtwohngebäuden – für die Nachhaltigkeitszertifizierung QNG (NH-Klasse). Die EE-Klasse ist im Übrigen dadurch gekennzeichnet, dass 65 Prozent des Gebäude-Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen.
  • 2. die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB), d. h. das von Ihnen sanierte Gebäude gehört hinsichtlich des energetischen Standards zu den 25 Prozent der schlechtesten Gebäude in Deutschland oder
  • 3. die Serielle Sanierung von Wohngebäuden, d. h. die Sanierung von Dach und Fassade mit großflächigen vorfabrizierten Modulen (nur EH 55 und EH 40, jeweils incl. EE). Der SerSan-Bonus kann mit dem WPB-Bonus kombiniert werden. Jedoch sind die beiden Boni in Summe auf 20 Prozent gedeckelt. Insgesamt kann eine serielle Sanierung somit bis zu 40 Prozent (EH 55 + EE + WPB + SerSan) oder mit bis zu 45 Prozent (EH 40 + EE + WPB + SerSan) gefördert werden.

Zusätzliche Fördermittel u. a. für Fachplanung und Baubegleitung

Zu beachten ist, dass für Fachplanung und Baubegleitung zwingend ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubeziehen ist, die bei der Deutschen Energie-Agentur geführt wird. Hierzu, sowie für eine akustische Fachplanung und bei NWG auch für die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (EG-Stufe inkl. NH-Klasse) können zusätzliche Fördermittel beantragt werden.

Die Baubegleitung unterstützt die KfW mit einem Kreditbetrag und Tilgungszuschuss. Kommunen erhalten alternativ einen Zuschuss.

Das sind die max. Kredithöhen und Tilgungszuschüsse für Fachplanung und Baubegleitung

Immobilie

Max. Kreditbetrag

Max. Tilgungszuschuss

Wohngebäude

Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus

BEG WG: Programm-Nr. 261

10.000 Euro/Vorhaben

Zuschusssatz 5 %

50%, max. 5.000 Euro

Wohngebäude

Eigentumswohnung (mind. 3 WE im Geb.)

BEG WG: Programm-Nr. 261

4.000 Euro/WE max. 40.000. Euro/Vorhaben

50%, max. 2.000 Euro/WE

max. 20.000. Euro/Vorhaben

Wohngebäude

Mehrfamilienhaus

BEG WG: Programm-Nr. 261

4.000 Euro/WE max. 40.000. Euro/Vorhaben

50%, max. 2.000 Euro/WE

max. 20.000. Euro/Vorhaben

Nichtwohngebäude

BEG NWG: Programm-Nr. 263

max. 10 Euro/m2 NGF max. 40.000 Euro/Vorhaben

50%, max. 20.000 Euro/Vorhaben

Beispiel BEG WG: Fördermittelhöhe bei einer Sanierung zum EH 55 EE

Sie sanieren im Auftrag eines privaten Bauherrn ein Einfamilienhaus auf den Energiestandard EH 55 EE. Dazu beantragt Ihr Bauherr die max. Darlehenssumme von 150.000 Euro. Der Zinsvorteil, der sich durch den KfW-Kredit 261 mit einer Laufzeit von zehn Jahren ergibt, beläuft sich auf 37.222 Euro (KfW-Vorteilsrechner abgerufen am 02.03.2022). Zusätzlich erhält er für diesen Kredit einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent von 150.000 Euro = 30.000 Euro und für die Baubegleitung 50 Prozent von 10.000 Euro = 5.000 Euro. Da das Haus in München steht, können zusätzlich Gelder aus dem Münchner Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude beantragt werden; und zwar zehn Prozent von 150.000 Euro. Die Gesamtsumme der Förderung beträgt somit 87.222 Euro.

BEG EM Einzelmaßnahmen – Zuschuss durch die BAFA

Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Bestandsgebäuden führen, werden seit 2023 nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss gefördert. Die Einbindung eines EEE ist dabei bei den meisten Maßnahmen verpflichtend. Förderwürdig sind im Programm BEG EM

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagentechnik (außer Heizung),
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik),
  • Heizungsoptimierung, sowie
  • Fachplanung und Baubegleitung durch den EEE (es gelten ähnliche Förderkonditionen wie im Programm BEG WG/NWG, aber Achtung: im Programm BEG EM ist der EEE nicht zusätzlich förderfähig).

Die prozentuale Bezuschussung hängt von der Maßnahme ab. Der Einbau einer Wärmepumpe kann z. B. mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden, Maßnahmen an der Gebäudehülle, z. B. Wärmedämmung, Fenster und Türen, dagegen nur mit 20 Prozent. In verschiedenen Kalenderjahren können im Übrigen immer wieder neue Zuschüsse für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen beantragt werden. Der Zuschuss wird als Anteil der förderfähigen Gesamtkosten inkl. Umfeldmaßnahmen gewährt.

Das sind die max. förderfähigen Kosten/Kalenderjahr (BEG EM)

Wohngebäude (WG)

Förderfähige Kosten

max. 60.000 Euro/Wohneinheit,

aber max. 600.000 Euro/Gebäude

Nichtwohngebäude (NWG)

Förderfähige Kosten

max. 1.000 Euro/m2 NGF, max. 5 Mio. Euro

Beispiel Zuschuss beim Einbau einer Wärmepumpe

Ihr Bauherr baut eine Wärmepumpe ein, die als Wärmequelle oder natürliches Kältemittel Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzt. Die Pumpe ersetzt eine alte Öl- oder Gasheizung. Für diese Umrüstung erhält er folgenden Zuschuss: 60.000 Euro x 0,40 = 24.000 Euro (25 % Zuschuss Wärmepumpe + 10 % Heizungs-Tausch-Bonus + 5 % WP-Bonus nur für Wasser, Abwasser oder Erdreich als Wärmequelle oder natürliches Kältemittel = 40 % Maximalzuschuss).

Neben Fördermitteln kann Ihr Bauherr auch Steuervorteile (§ 35c EStG) zur Finanzierung der Baumaßnahme in Anspruch nehmen. Es gilt das „entweder-oder-Prinzip“. Ob Steuervergünstigungen nach § 35c EStG überhaupt in Betracht kommen, ist Sache von Steuerberatern. Auf den Weg geben sollten Sie Ihren Bauherrn, dass die technischen Mindestanforderungen für die Steuervergünstigungen nach § 35c EStG denen der BEG exakt gleichen.

Weiterführende Hinweise

AUSGABE: PBP 5/2023, S. 23 · ID: 49314113

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