FeedbackAbschluss-Umfrage

ArbeitgeberleistungenAbzug des Verpflegungsmehraufwands vom Bruttogehalt

Abo-Inhalt05.08.20092 Min. Lesedauer

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der steuerfrei zahlbare Verpflegungsmehraufwand künftig vom ursprünglich vereinbartem Gehalt abgezogen und nur der Rest versteuert und verbeitragt werden soll, handelt es sich um eine Barlohnumwandlung.

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der steuerfrei zahlbare Verpflegungsmehraufwand künftig vom ursprünglich vereinbartem Gehalt abgezogen und nur der Rest versteuert und verbeitragt werden soll, handelt es sich um eine Barlohnumwandlung. Folge: Der gezahlte Verpflegungsmehraufwand ist beitragspflichtig.

Beachten Sie: Steuerlich dürfte diese Barlohnumwandlung „durchgehen“. Denn für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, ob die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder aufgrund einer Vereinbarung über die Herabsetzung von Arbeitslohn erbracht werden.(LSG Berlin-Brandenburg, rechtskräftiges Urteil vom 4.3.2009, Az: L 9 KR 157/03)(Abruf-Nr. 091911091911)

AUSGABE: LGP 8/2009, S. 129 · ID: 128965

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2009

Bildrechte