Auswärtstätigkeit
Verpflegungsmehraufwand bei großräumigem Arbeitsgebiet
Der Einsatz eines Arbeitnehmers auf einem Fahrzeug auf dem Betriebsgelände bzw. unter Tage im Bergwerk des Arbeitgebers stellt keine Fahr-bzw. Auswärtstätigkeit dar. Der Arbeitnehmer hat daher keinen Anspruch auf die Pauschalen für ...