Dez. 2009
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Lohnsteuer Tronc-Einnahmen von Spielbankmitarbeitern
LeseprobeAbo-Inhalt04.12.20092 Min. Lesedauer
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Das BVerfG muss entscheiden, ob es verfassungsgemäß ist, dass die aus dem Spielbanktronc finanzierten Zahlungen an die Mitarbeiter der Spielbank keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG sind.
Das BVerfG muss entscheiden, ob es verfassungsgemäß ist, dass die aus dem Spielbanktronc finanzierten Zahlungen an die Mitarbeiter der Spielbank keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG sind (Az: 2 BvR 1493/09). Der BFH hatte seinerzeit eine Verfassungswidrigkeit verneint (Urteil vom 18.12.2008, Az: VI R 49/06; Abruf-Nr. 090315090315; Ausgabe 3/2009, Seite 45).
AUSGABE: LGP 12/2009, S. 199 · ID: 132004
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