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Neue Eckdaten beachtenRechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010

Abo-Inhalt04.12.200913 Min. Lesedauer

Zum 1. Januar 2010 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2010.

Zum 1. Januar 2010 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2010.

Unser Tipp: Alle Zahlen (auch für die Jahre 2007 bis 2009) finden Sie zudem in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service unter „Arbeitshilfen und Checklisten“ Stichwort „Sozialversicherung“ bzw. „Rentner“.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 75 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie in den alten und neuen Bundesländern jeweils um 100 Euro monatlich. Somit gelten ab 2010 folgende Grenzen:

Beitragsbemessungsgrenzen 2010

Alte BundesländerNeue BundesländerArbeitslosenversicherungjährlich66.000 Euro55.800 Euromonatlich5.500 Euro4.650 EuroAllgemeine Rentenversicherungjährlich66.000 Euro55.800 Euromonatlich5.500 Euro4.650 EuroKnappschaftliche Rentenversicherungjährlich81.600 Euro68.400 Euromonatlich6.800 Euro5.700 EuroKranken- und Pflegeversicherungjährlich45.000 Euro45.000 Euromonatlich3.750 Euro3.750 Euro

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen führt dazu, dass für Arbeitnehmer, deren Gehalt über den Grenzen liegt, mehr Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung anfallen.

Steuerfreie Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Durch die höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung steigt das Volumen für steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (§ 3 Nr. 63 EStG) von 2.592 Euro auf jährlich 2.640 Euro (= 66.000 Euro x 4 %).

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Das gilt aber nur, wenn die jeweilige JAG im laufenden Jahr und in den drei davorliegenden Jahren überschritten wurde. Die Versicherungspflicht endet dann mit Ablauf des dritten Jahres.

Das heißt: Anfang 2010 ist zu prüfen, ob das jeweilige Arbeitsentgelt die JAG für 2007, 2008 und 2009 überschritten hat. Ist das der Fall, ist der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2010 krankenversicherungsfrei, wenn sein Lohn auch die Grenze für 2010 (voraussichtlich) überschreiten wird.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

Allgemeine JAG(§ 6 Abs. 6 SGB V)Besondere JAG(§ 6 Abs. 7 SGB V)Jahr 201049.950 Euro45.000 EuroJahr 200948.600 Euro44.100 EuroJahr 200848.150 Euro43.200 EuroJahr 200747.700 Euro42.750 Euro

Beachten Sie: Die besondere JAG gilt für Personen, die am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer in einer krankenversicherungsfreien Beschäftigung standen und privat krankenversichert waren. Es handelt sich dabei um eine niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die aus Gründen des Vertrauensschutzes an das Niveau der am 31. Dezember 2002 geltenden JAG anknüpft. Keine Rolle spielt, ob die versicherungsfreie Beschäftigung anschließend ununterbrochen bestanden hat. Entscheidend sind allein die Verhältnisse am Stichtag 31. Dezember 2002.

Unser Tipp: Wird ein bislang privat krankenversicherter Arbeitnehmer aufgrund der erhöhten JAG zum 1. Januar 2010 krankenversicherungspflichtig, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Den unwiderrufbaren Antrag muss er bis zum 31. März 2010 bei der Krankenkasse stellen. Die Befreiung gilt dann auch für die Pflegeversicherung.

Geplante Änderungen

Im Koalitionsvertrag (Abruf-Nr. 093558093558) wurde vereinbart, dass zu der bis 2006 geltenden Regelung zurückgekehrt werden soll. Für einen Wechsel in die PKV würde dann wieder das einmalige Überschreiten der JAG ausreichen. Das Gesetzgebungsverfahren dafür ist aber noch nicht in Gang gesetzt, sodass eine Neureglung frühestens zum 1. Januar 2011 greifen kann.

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Bei den Beitragsätzen wird es zum 1. Januar 2010 keine Änderungen geben. Damit gelten auch für 2010 folgende Beitragssätze:

Beitragssätze 2010

ArbeitgeberArbeitnehmerGesamtArbeitslosenversicherung1,40 %1,40 %2,80 %Allgemeine Rentenversicherung9,95 %9,95 %19,90 %Knappschaftliche Rentenversicherung16,40 %10,00 %26,40 %Krankenversicherung7,00 %7,90 %14,90 %Pflegeversicherung:Allgemein0,975 %0,975 %1,95 %Kinderlose0,975 %1,225 %2,20 %Sachsen0,475 %1,475 %1,95 %Sachsen/Kinderlose0,475 %1,725 %2,20 %

Zuschuss für PKV-Mitglieder durch Arbeitgeber

Privat versicherte Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Der maximale Zuschuss errechnet sich aus dem Arbeitsentgelt bzw. der Beitragsbemessungsgrenze des laufenden Jahres und dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz vom 1. Januar des Vorjahres.

Der für 2010 maßgebliche Beitragssatz zum 1. Januar 2009 betrug 14 Prozent. Damit ergeben sich für 2010 folgende Höchstzuschüsse:

Monatlicher Höchstzuschuss für PKV-Mitglieder 2010

Krankenversicherung262,50 EuroPflegeversicherung36,56 EuroPflegeversicherung Sachsen17,81 Euro

Geringfügige Beschäftigungen

  • Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung bleibt bei 400 Euro. Auch die Geringverdienergrenze für Azubis und Praktikanten in Höhe von 325 Euro monatlich gilt unverändert fort.
  • Der für die Berechnung der Sozialabgaben in der Gleitzone erforderliche Faktor F beträgt 0,7585.
  • Der bei der Aufstockung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge zu entrichtende Mindestbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) beträgt unverändert 30,85 Euro monatlich (19,9 Prozent von 155 Euro, der Mindestbemessungsgrundlage). Das heißt: Bei einem Arbeitslohn unter 155 Euro muss der Arbeitnehmer mehr als die 4,9 Prozent (= 19,9 Prozent ./. 15 Prozent Pauschalbeitrag des Arbeitgebers) zahlen.

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist Ausgangswert für die Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung. Sie wird jeweils um 35 Euro monatlich angehoben. Für 2010 gelten folgende Bezugsgrößen:

Bezugsgrößen 2010

Alte BundesländerNeue BundesländerJährlich30.660 Euro26.040 EuroMonatlich2.555 Euro2.170 Euro

Beachten Sie: Soweit die Bezugsgröße für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Bedeutung hat, gilt für alle Bundesländer einheitlich der Wert für die alten Bundesländer.

Familienversicherung

Ehegatten und Kinder von Mitgliedern der GKV sind kostenlos familienversichert, wenn ihr eigenes monatliches Gesamteinkommen regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Weil die Bezugsgröße in den alten Bundesländern angehoben wurde, erhöht sich die Einkommensgrenze für 2010 um 5 Euro auf monatlich 365 Euro. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte beträgt die Grenze weiterhin 400 Euro.

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Aufgrund der gestiegenen Bezugsgröße erhöhen sich zum 1. Januar 2010 auch die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner. Die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten bleiben unverändert.

Hinzuverdienstgrenzen 2010

RentenartMaximaler monatlicher Hinzuverdienst WestMaximaler monatlicher Hinzuverdienst OstAltersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs400,00 Euro400,00 EuroAltersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs2/3-Teilrente1/2-Teilrente1/3-Teilrente497,25 Euro726,75 Euro956,25 Euro441,13 Euro644,72 Euro848,32 EuroErwerbsunfähigkeitsrente400,00 Euro400,00 EuroBerufsunfähigkeitsrentein voller Höhe2/3-Teilrente1/3-Teilrente726,75 Euro969,00 Euro1.198,50 Euro644,72 Euro859,63 Euro1.063,23 EuroVolle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe3/4-Teilrente1/2-Teilrente1/4-Teilrente400,00 Euro650,25 Euro879,75 Euro1.071,00 Euro400,00 Euro576,86 Euro780,45 Euro950,12 EuroTeilweise Erwerbsminderungsrentein voller Höhe1/2-Teilrente879,75 Euro1.071,00 Euro780,45 Euro950,12 Euro

AUSGABE: LGP 12/2009, S. 205 · ID: 132014

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