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LohnzuschlägeKeine steuerfreien Zuschläge bei tatsächlicher Nichtleistung

Abo-Inhalt05.08.20092 Min. Lesedauer

Wird tatsächlich keine Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet, steht Arbeitnehmern der Steuervorteil für die Lohnzuschläge (§ 3b EStG) nicht zu. Das gilt auch, wenn eine schwangere Frau aufgrund des Mutterschutzgesetzes keine Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit mehr leisten darf, aber weiter entsprechende Zuschläge erhält.

Wird tatsächlich keine Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet, steht Arbeitnehmern der Steuervorteil für die Lohnzuschläge (§ 3b EStG) nicht zu. Das gilt auch, wenn eine schwangere Frau aufgrund des Mutterschutzgesetzes keine Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit mehr leisten darf, aber weiter entsprechende Zuschläge erhält. Dass die schwangere Frau den Zuschlag dann versteuern muss, verstößt nach Auffassung des BFH weder gegen die Verfassung noch gegen EU-Recht. Es liege auch keine unzulässige Diskriminierung von Frauen vor. Der BFH hielt damit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest und bestätigte ein Urteil des FG Köln (Ausgabe 12/2008, Seite 199). (Beschluss vom 27.5.2009, Az: VI B 69/08)(Abruf-Nr. 092176092176)

AUSGABE: LGP 8/2009, S. 127 · ID: 128958

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