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VergütungSind feste Zuschüsse des Versicherers an den Vermittler beim späteren Ausgleichsanspruch relevant?
| Ein VVP-Leser fragt: Wie sieht es bei Festzuschüssen des Versicherers an den Versicherungsvertreter aus, die dafür bezahlt werden, dass der Versicherungsvertreter künftig einen Kundenbestand aufbaut? Ist eine solche BP-Ersatzzahlung für den Ausgleichsanspruch relevant? Rechtsanwalt Bernd Schleicher antwortet. |
Antwort | Solche festen Zuschüsse sind problematisch. Denn der Versicherungsvertreter läuft Gefahr, dass der Versicherer versucht, diese Zahlungen sogar als Minderungsgrund für den Ausgleich anzuführen, weil damit ja dem Versicherungsvertreter das Risiko des Selbstständigen genommen wird. Dieses Billigkeitskriterium stammt zwar nicht aus dem Versicherungsvertreterrecht und ist nach unserer Auffassung auch gar nicht mit der Anwendung der „Grundsätze zur Errechnung des Ausgleichsanspruches“ vereinbar; allerdings lässt sich derzeit beobachten, dass Versicherer versuchen, hierüber den Ausgleichsanspruch herunterzurechnen. Eine solche Festzusage könnte der Vorbereitung eines solchen Vorgehens dienen, weshalb hier Vorsicht geboten ist.
Praxistipp | Als betroffener Versicherungsvertreter sollten Sie unbedingt mit Ihrem Versicherer zusätzlich vereinbaren, dass diese Fixzahlungen die Gegenleistungen für die Bestandsbetreuung sind und daher auch bei einer Ausgleichsberechnung in dieser Höhe in die Berechnung einfließen. Dabei teilen Sie am besten auf, für welche Sparten welche Zahlungen geleistet werden, also z. B. für Kfz pro Monat ... Euro, für SHUR … Euro usw., da in den unterschiedlichen Sach- Sparten unterschiedliche Berechnungsfaktoren anzuwenden sind. |
AUSGABE: VVP 3/2024, S. 1 · ID: 49871904