FeedbackAbschluss-Umfrage

Rürup-RentePassive Phase der Altersteilzeit: In welcher Höhe sind Sonderzahlungen in eine Rürup-Rente möglich?

Abo-Inhalt05.12.20239 Min. Lesedauer

| Ein VVP-Leser fragt: Einer meiner Kunden befindet sich in der passiven Phase der Altersteilzeit. Er überlegt, eine hohe Einmalzahlung zugunsten einer Rürup-Rente vorzunehmen. Es fragt sich jedoch, welcher Höchstbetrag gilt und welche Aufwendungen in den Höchstbetrag einbezogen werden. |

Antwort | Auch Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit können mit einer Sonderzahlung an die DRV Bund oder einer Einmalzahlung zugunsten einer Rürup-Rente von dem Steuersparmodell profitieren. Der sich für den unbeschränkten Sonderausgabenabzug ergebende Höchstbetrag resultiert aus § 10 Abs. 3 S. 1 und 2 EStG; für 2024 beträgt er 27.268 Euro (24,7 Prozent x 110.400 Euro) bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten 54.536 Euro (2023: 26.528 Euro; bei zusammen veranlagten Ehegatten 53.056 Euro). In diesem Höchstbetrag werden alle Aufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG einbezogen. Dazu gehören insbesondere Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (inkl. steuerfreier Arbeitgeberanteile), landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Buchstabe a), Beiträge zu einer privaten Rürup-Rente (Buchstabe b Doppelbuchstabe aa) sowie Beiträge zu besonderen Berufsunfähigkeitsversicherungen (Buchstabe b Doppelbuchstabe bb).

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „Rürup-Rente: Steuerliche Spielregeln für kombinierte Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung“, VVP 9/2023, Seite 7 → Abruf-Nr. 49621886
  • Beitrag „Mit der Rürup-Rente Steuervorteile sichern und mit Einmalzahlung optimal gestalten“, VVP 7/2023, Seite 18 → Abruf-Nr. 49207260

AUSGABE: VVP 3/2024, S. 3 · ID: 49794717

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte