Krankenversicherung/Honorarberatung
Tarifwechsel-Beratung in der Krankenversicherung ist keine unerlaubte Rechtsdienstleistung des Versicherungsmaklers
Die Überprüfung der PKV-Tarife im Rahmen eines Tarifwechsels gemäß § 204 VVG ist einem Versicherungsmakler auch in rechtlicher Hinsicht erlaubt, weil sie dem Inhalt und Umfang nach als Nebenleistung zur Hauptleistung des ...