Betriebsprüfung/Arbeitsentgelt
BSG hat entschieden: Verspätete Pauschalversteuerung führt nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung
Sind die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.02. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert ...