Berufskrankheit
BSG erkennt Krebserkrankung als Berufskrankheit auch bei ehemaligen Rauchern an
Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden. Zumindest dann, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz ...