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Gefährlicher Eingriff in den StraßenverkehrStraßenverkehrsgefährdung ist auch durch Mitfahrer möglich
| Ein sog. „verkehrsfeindlicher Inneneingriff“, der zur Annahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach § 315b StGB führt, kann auch durch einen Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs in Mittäterschaft begangen werden. |
Das hat der BGH in einem jetzt erst veröffentlichten Beschluss noch einmal bestätigt (BGH 18.8.23, 4 StR 227/23, Abruf-Nr. 239618) und damit die bereits vorliegende Rechtsprechung fortgeführt (BGH 18.6.13, 4 StR 145/13, VA 13, 174; OLG Hamm NStZ-RR 17, 224). Denn § 315b Abs. 1 StGB ist kein eigenhändiges Delikt, bei dem der Täter nur durch ein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann. Hier war der Angeklagte zusammen mit seinem Bruder, der den Pkw steuerte, zu einem mit einem Dritten vereinbarten Treffpunkt gefahren. Dort war der Bruder des Angeklagten auf diesen Dritten zugefahren. Der Angeklagte und sein Bruder hatten dabei in Kauf genommen, dass der Dritte tödliche Verletzungen erleiden konnte. Der BGH hat die Verurteilung auch des Angeklagten nach § 315b StGB nicht beanstandet.
AUSGABE: VA 5/2024, S. 82 · ID: 49908825