Aktivlegitimation
BGH: Eine Sicherungsabtretung ist in diesem Fall unklar und unwirksam
In den verflossenen Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes mussten Abtretungen von Schadenersatzansprüchen als Sicherungsabtretungen formuliert sein. Sie mussten die Klausel enthalten, dass der Geschädigte (Zedent) verpflichtet bleibt, den ...