Kinderhaftung
Ein geparktes Auto überfordert den Neunjährigen nicht
Fährt ein neunjähriges Kind mit seinem Fahrrad gegen ein am Straßenrand geparktes Auto, weil es abgelenkt war, haftet es für den dabei entstandenen Schaden. Denn der das Kind privilegierende § 826 Abs. 2 BGB schützt vor ...