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WertminderungWertminderung am Luxus-Sportwagen: LG Köln liefert gute Arbeitsgrundlage für Schadengutachter und Anwälte

Abo-Inhalt21.02.2024435 Min. Lesedauer

| Eine gute Arbeitsgrundlage für Schadengutachter bei der Ermittlung der Wertminderung und für Anwälte bei deren Durchsetzung bietet eine Entscheidung des LG Köln. Interessant sind vor allem die darin zitierten Ausführungen des vom Gericht eingesetzten Gutachters zu einem Ferrari F 8 Spider nach einem Anstoß, der auch die Vorderachse betraf. |

Darin ist zu lesen, der Sachverständige beschreibe die Auswirkungen des „Makels“ eines Unfalls bei Käufern von Fahrzeugen der Luxusklasse, die sich nach dessen Ausführungen gravierender darstellten als auf dem „normalen“ Gebrauchtwagenmarkt. So gelange er schlüssig zu der Feststellung, dass die gängigen Berechnungsmodelle für den Markt für Luxusautos nicht passend seien. Denn für entsprechende potenzielle Käufer sei die Unfallfreiheit ein außergewöhnlich hohes Interesse, sodass regelmäßig verhältnismäßig hohe finanzielle Anreize im Gegenzug für ein Unfallfahrzeug geboten werden müssen (LG Köln, Urteil vom 05.02.2024, Az. 16 O 206/22, Abruf-Nr. 239812, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, BRE, Meckenheim).

Weiterführender Hinweis
  • Textbaustein 600: Diverse Gerichte zum Sinn und Zweck des Schadengutachtens → Abruf-Nr. 49921857

AUSGABE: UE 3/2024, S. 2 · ID: 49918116

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