FeedbackAbschluss-Umfrage

GutachterkostenDie „Kein Zeitaufwandshonorar“-Urteilssammlung wächst

Abo-Inhalt09.02.2024231 Min. Lesedauer

| Weitere Urteile, die für die Gutachterkosten eine Pflicht zur Abrechnung nach Zeitaufwand ablehnen, haben UE erreicht: |

Gericht

Urteil vom

Az.

Abruf-Nr.

eingesandt von

AG Altötting

14.08.2023

4 C 224/23

239867

Hanspeter Schachtner, Kirchdorf am Inn

AG Leipzig

20.07.2023

117 C 1333/23

239642

Kfz Team Siegert, Leipzig

AG Leipzig

19.10.2023

110 C 2198/23

239643

Kfz Team Siegert, Leipzig

AG Oldenburg

17.10.2023

1 C 1180/23 (X)

239654

Rechtsfachwirt Carsten Plate, RAe Müller Melchers van Norden, Nordenham

AG Saarbrücken

05.02.2024

121 C 60/23 (01)

239644

Rechtsanwalt Dieter Mortensen, Hamburg

Die Abteilung 110 C des AG Leipzig sieht ganz klar, dass mit einer Umstellung auf Zeitaufwandsabrechnung jedenfalls für die Gerichte nichts gewonnen wäre. Die Prozessflut ginge weiter. Denn der Versicherer würde in zukünftig zu erwartenden Prozessen regelmäßig einwenden, dass das Gutachten mit einem geringeren Zeitaufwand erstellt werden könnte, als vom Gutachter berechnet. Und umgekehrt würden die Schadengutachter versuchen, über einen hohen Zeitverbrauch und höhere Stundensätze, um die man dann auch regelmäßig streiten würde, auf das alte Preisniveau zu kommen. Diese Einschätzung teilt UE ohne Abstriche. Die Schlachten würden weiter geschlagen, nur das Schlachtfeld wäre ein anderes.

Weiterführende Hinweise
  • Aktualisierte Rechtsprechungsübersicht „Gutachtenkosten: SV-Zeithonorarkampagne läuft ins Leere“ → Abruf-Nr. 49868696
  • Klagebaustein RA065: Klagebaustein gegen die LogiCheck Argumente Zeithonorar und diverse Nebenkosten → Abruf-Nr. 49585910

AUSGABE: UE 3/2024, S. 3 · ID: 49908738

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte