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ReparaturkostenLG Lübeck: Prüfberichte sind unbrauchbar und können Schadengutachten nicht in Frage stellen
| Mit einer gründlichen Auflistung von Argumenten kommt die Berufungskammer des LG Lübeck zum Ergebnis, dass Prüfberichte die Richtigkeit eines Schadengutachtens nicht in Frage stellen können. |
Nach sehr lesenswerter Kritik an den Prüfberichten kommen die Richter zum Ergebnis, ein solcher Bericht genüge in dieser Allgemeinheit und ohne erkennbare Fachlichkeit den Anforderungen an ein substantiiertes (Gegen-)Gutachten ganz sicher nicht. Vor diesem Hintergrund sei ein Geschädigter mitnichten gehalten, sich bei der Beauftragung der notwendigen Reparatur im Rahmen der Vorgaben dieser sog. Prüfkalkulation zu halten (LG Lübeck, Urteil vom 22.01.2024, Az. 1 S 71/23, Abruf-Nr. 239869, eingesandt von Rechtsanwalt Nils Jönsson, Lübeck).
Wichtig | Die Vorinstanz, das AG Eutin, hatte das anders gesehen, dürfte aber vermutlich aufgrund dieser Berufungsentscheidung zu seinem Urteil in Zukunft auch auf Kurs sein.
- Rechtsanwaltstextbaustein RA029: Prüfbericht bzw. Gegengutachten stellen Gutachten nicht in Frage – Schriftsatz → Abruf-Nr. 46646794
AUSGABE: UE 3/2024, S. 2 · ID: 49922066