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AusfallschadenNeuer Aspekt zum Interimsfahrzeug bei langem Ausfall – das gilt es zum Auto-Abo zu wissen
| Das virulente Problem der gestörten Lieferketten bei manchen Ersatzteilen mit der Folge oftmals nicht sofortiger Verfügbarkeit führt zu verschiedenen Reaktionen auf Seiten der Versicherer. Der eine baut eine „Taskforce“ auf, der andere will sein „Auto-Abo“-Konzept für die Überbrückung der Wartezeit aktivieren. UE bewertet das Konzept und erläutert, wie Autohäuser damit umgehen. |
Auto-Abo ist Langzeitvermietung
Auf einen Warnhinweis im Hinblick auf die drohende verlängerte Ausfallzeit hin verweist die HUK-Coburg in einem uns vorliegenden Vorgang darauf, statt des Mietwagens ein Interimsfahrzeug über die Homepage huk-autowelt.de/abo zu nehmen. Man könne behilflich sein. Das klingt erfreulich, denn der Geschädigte erspart sich damit das Risiko, einen Gebrauchtwagen zur Überbrückung an- und wieder verkaufen zu müssen. Er erspart sich auch, dieses Fahrzeug an- und abzumelden und selbst zu versichern.
Schaut man aber näher hin, ist das Auto-Abo nichts anderes als eine Langzeitvermietung. So ist dort auch als Schlagzeile zu lesen: „Deine Vorteile beim Auto mieten auf Abo-Basis“. Dagegen ist nichts einzuwenden. Denn die monatlichen Kosten sind in der Tat weit günstiger als bei klassischer Vermietung. Allerdings beträgt, soweit wir das erkennen können, die Mindestmietdauer sechs Monate. Das eignet sich also nur, wenn klar ist, dass sehr lange auf das fehlende Ersatzteil gewartet werden muss. Zudem müsste mit dem Versicherer klar vereinbart werden, was geschehen soll, wenn das fehlende Ersatzteil überraschend früh geliefert wird. Nur, wenn der Versicherer dann die Kosten für die Restlaufzeit des Auto-Abos übernimmt, ist das dem Geschädigten zumutbar. Das bedarf also dann der Klärung.
Die Offerten sind auch als Preisrahmen nutzbar
Den Hinweis des Versicherers auf dieses Angebot kann der Geschädigte in Abstimmung mit „seinem“ Autohaus auch anders nutzen, denn das beworbene Auto-Abo gibt einen Preisrahmen vor, der vom Versicherer sicher nicht mehr als „zu teuer“ reklamiert werden kann. Die Preise, die sich bei den dort angebotenen – sofort verfügbaren – Fahrzeugen zwischen knapp 400 und knapp 500 Euro je Monat bewegen, enthalten einen Kilometerverbrauch von monatlich 1.000 km und erhöhen sich in Stufen, wenn das nicht genügt.
Lässt ein Autohaus einen schwer verkäuflichen Gebrauchtwagen auf sich zu und überlässt es dem Geschädigten im vergleichbaren Zeitrahmen, hat der Geschädigte sicher nichts verkehrt gemacht. Wird der Mietvertrag über mindestens zwölf Monate abgeschlossen, ist auch die Zulassung als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer nicht nötig (Nr. 2.2. der Anlage VIII zur StVZO). Das ändert sich auch nicht dadurch, dass der Mietvertrag vorzeitig beendet wird, was ja aus den verschiedensten Gründen ohnehin immer mal passieren kann, z. B. bei einem Unfall des vermieteten Fahrzeugs.
AUSGABE: UE 3/2024, S. 14 · ID: 49921894