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SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt23.02.20232877 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BFH: Beförderung kranker und verletzter Personen ist steuerfrei

Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ i. S. v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei. Das hat der BFH entschieden. Die Sache ist allerdings nicht spruchreif, denn es wurden auch Essenscontainer oder Medikamente transportiert. Für die ist nach Ansicht des BFH kein Befreiungstatbestand ersichtlich. Der BFH hat dem FG Münster als Vorinstanz daher aufgegeben, zur Höhe der betreffenden Umsätze Feststellungen nachzuholen und auch der Frage nachzugehen, inwieweit Fahrzeuge und Telefone privat verwendet wurden (BFH, Urteil vom 24.08.2022, Az. XI R 25/20, Abruf-Nr. 232944).

Sozialer Wohnungsbau: „Meck-Pomm“-Zuschuss ist nicht steuerbar

Zahlungen, die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung an Vermieter geleistet werden, sind nicht umsatzsteuerbar – und auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie sind „echte“ Zuschüsse, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (Erlass vom 13.10.2022, Az. S 7200-00000-2021/004, Abruf-Nr. 233775).

Gruppenkrankenversicherung: Neues zum 50-Euro-Sachbezug

Gewährt ein Unternehmen den Mitarbeitern Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppenkrankenversicherung, handelt es sich um Sachlohn. Mit der jährlichen Vorauszahlung der Beiträge ist der Sachbezug „Versicherungsschutz“ den Arbeitnehmern bei wirtschaftlicher Betrachtung aber noch nicht zugeflossen. Hinzu kommen muss, dass das Dienstverhältnis fortbesteht. Daher ist für die Bewertung der Sachbezüge der monatlich zugeflossene geldwerte Vorteil maßgeblich, so das FG Baden-Württemberg. Erfreuliche Folge: Überschreiten die Beiträge je Mitarbeiter die Sachbezugsfreigrenze nicht, bleiben sie auch bei jährlicher Vorauszahlung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2022, Az. 10 K 262/22, Abruf-Nr. 233481).

BFH: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen bei Kultureinrichtungen

Bei Kultureinrichtungen, die primär der Freizeitgestaltung dienen, sind die Mitgliedsbeiträge nach § 10b Abs. 1 S. 8 EStG nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 S. 8 EStG genannt ist. Das hat der BFH im Fall eines Musikvereins entschieden und damit ein Urteil des FG Köln kassiert (BFH, Urteil vom 28.09.2022, Az. X R 7/21, Abruf-Nr. 232942).

Lohnsteuerabzug 2023: Geänderte Programmablaufpläne sind ab dem 01.04.2023 anzuwenden

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18.11.2022 bekannt gemachten Programmablaufplänen wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem 01.04.2023 anzuwenden (BMF, Schreiben vom 13.02.2023, Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :008, Abruf-Nr. 233779).

Steuerklassenwahl 2023: BMF aktualisiert Merkblatt für Ehegatten und Lebenspartner mit „19er-Einkünften“

Das zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u. a. zum Faktorverfahren). Die Zahlenwerte in diesem Merkblatt wurden auf Basis des geänderten Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2023 vom 13.02.2023 ermittelt (BMF, Schreiben vom 14.02.2023, Abruf-Nr. 233785).

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Gewerbesteuer: Wartung ist als Teil der Leasingrate hinzuzurechnen

Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der Leasingrate und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG bei der Gewerbesteuer des Leasingnehmers hinzuzurechnen. Der Begriff der Leasingrate sei nämlich – wie bei Miet- und Pachtzinsen – in einem wirtschaftlichen Sinne zu verstehen, so der BFH. Das bedeutet: Zur Leasingrate gehören grundsätzlich auch gesondert in Rechnung gestellte Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung, Verwaltung sowie umlagefähige Betriebskosten (BFH, Urteil vom 20.10.20222, Az. III R 33/21, Abruf-Nr. 233433).

BFH: Pflegegelder für intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen sind keine steuerfreien Beihilfen

Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. v. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung nach § 3 Nr. 11 S. 1 EStG. Das hat der BFH im Fall einer staatlich anerkannten Jugend- und Heimerzieherin entschieden und damit ein Urteil des FG Baden-Württemberg bestätigt (BFH, Urteil vom 30.11.2022, Az. VIII R 13/19, Abruf-Nr. 233805).

Minijobber: Gleicher Lohn wie für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können – denen der Arbeitgeber allerdings nicht nachkommen muss –, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. Das hat das BAG einem Rettungsdienst ins Stammbuch geschrieben und dabei das Urteil der Vorinstanz vom LAG München bestätigt. Die im Vergleich zu den hauptamtlichen Rettungsassistenten geringere Stundenvergütung der Teilzeitbeschäftigten benachteiligt die Teilzeitbeschäftigten nämlich ohne sachlichen Grund. Die haupt- und nebenamtlichen Rettungsassistenten seien gleich qualifiziert und übten die gleiche Tätigkeit aus. Der vom Rettungsdienst pauschal behauptete erhöhte Planungsaufwand bei der Einsatzplanung der nebenamtlichen Rettungsassistenten bilde keinen sachlichen Grund zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung (BAG, Urteil vom 18.01.2023, Az. 5 AZR 108/22, Abruf-Nr. 233299).

BFH: Sportliche Veranstaltung und Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 S. 1 AO

Bei einem Sportverein liegt kein Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 S. 1 AO vor, wenn mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar und nachprüfbar ist, inwieweit die Zahlungen des Vereins nur tatsächlichen Aufwand der einzelnen Sportler abdecken oder über Aufwandsersatz hinausgehen. Diese Grundsatzentscheidung hat der BFH gefällt und so die Revision eines Vereins gegen ein Urteil des FG Niedersachsen zurückgewiesen (BFH, Beschluss vom 03.08.2022, Az. XI R 11/19, Abruf-Nr. 232946).

Gewerbesteuer: Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Die gleich lautenden Erlasse vom 28.10.2016 zur vorläufigen Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr.1 Buchstabe a, d, e und f GewStG wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben (Oberste Finanzbehörden der Länder, gleich lautende Erlasse vom 06.02.2023, Abruf-Nr. 233904).

EU: Rat überarbeitet Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete

Der Rat der EU hat am 14.02.2023 beschlossen, vier weitere Länder und Gebiete in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen. Neu aufgenommen werden die Britischen Jungferninseln, Costa Rica, die Marshallinseln und Russland. Russland sei seiner Verpflichtung, die schädlichen Aspekte einer Sonderregelung für internationale Holdinggesellschaften anzugehen, nicht nachgekommen. Darüber hinaus sei der Dialog mit Russland in Steuerfragen nach der russischen Aggression gegen die Ukraine zum Erliegen gekommen (Rat der EU, Schlussfolgerungen vom 14.02.2023, Dokumenten-Nr. 6375/23).

Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit bei Insolvenz eines Inkassounternehmens

Ein selbstständiger Apotheker, der Heil- und Arzneimittel an eine Krankenkasse liefert, vereinnahmt das Entgelt bereits bei Zahlung der Krankenkasse an das beauftragte Inkassounternehmen. Das Entgelt wird aus Sicht des Apothekers nicht uneinbringlich, wenn über das Vermögen des Inkassounternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das entschied das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 31.03.2022, Az. 1 K 2073/21, Abruf-Nr. 233900).

AUSGABE: SSP 3/2023, S. 1 · ID: 49196895

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