Außergewöhnliche Belastungen
BFH: Fettabsaugung bei Lipödem ist steuerlich abziehbar
Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) sind ab dem Jahr 2016 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen – und zwar ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines ...