FeedbackAbschluss-Umfrage

Außergewöhnliche BelastungenBFH: Fettabsaugung bei Lipödem ist steuerlich abziehbar

Abo-Inhalt29.06.2023614 Min. Lesedauer

| Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) sind ab dem Jahr 2016 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen – und zwar ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Das hat der BFH klargestellt. |

Im konkreten Fall hatte eine Steuerzahlerin seit vielen Jahren unter einem Lipödem des Stadiums I gelitten. 2017 ließ sie auf ärztliche Empfehlung eine Liposuktion durchführen, die von ihrer Krankenkasse nicht bezahlt wurde. Auch das Finanzamt verweigerte die Anerkennung der Kosten in fünfstelliger Höhe als außergewöhnliche Belastung. Begründung: Die Liposuktion bei Lipödem sei eine „wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode“, und die Steuerzahlerin habe nicht – wie bei solchen Methoden gesetzlich gefordert – vor der Operation ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes eingeholt. Dem stellte sich erst das FG Sachsen entgegen – und nun auch der BFH. Der Stand der Wissenschaft habe sich im Jahr 2017 gewandelt. Die Liposuktion sei keine Schönheitsoperation. Sie diene vielmehr dazu, Beschwerden zu lindern und Folgeerkrankungen zu vermeiden. Darüber seien sich Mediziner und Wissenschaftler einig. Folglich handele es sich nicht (mehr) um eine „wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode“, sodass ein ärztliches Attest für die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausreiche (BFH, Urteil vom 23.03.2023, Az. VI R 39/20, Abruf-Nr. 236045).

Weiterführender Hinweis
  • Aktuell ist noch ein ähnlich gelagerter Fall beim BFH anhängig. Er trägt das Az. VI R 18/21. SSP hält Sie auch über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden.

AUSGABE: SSP 8/2023, S. 3 · ID: 49585526

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte