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SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt24.03.20223682 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

  • Zivile Tätigkeit für die ISAF: BFH entscheidet auf steuerpflichtigen Arbeitslohn

Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung (BFH, Urteil vom 10.03.2022, Az. I R 43/19, Abruf-Nr. 228014).

Koalitionsvertrag: Aufhebung der Steuerklassenkombination III und V bleibt steuerneutral

Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überführung der Steuerklassenkombination III und V in das Faktorenverfahren der Lohnsteuerklasse IV ergeben sich weder Steuereinbußen noch Steuerzugewinne. Darauf verweist die Bundesregierung in einer Antwort (20/946) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur „Reform des Ehegattensplittings“. Mit der Überführung will die Bundesregierung demnach erreichen, dass „für jeden Ehepartner die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt“ werde.

Auffüllung nach Versorgungsausgleich: BFH lehnt WK-Abzug ab

Zahlungen an ein berufsständisches Versorgungswerk zur Wiederauffüllung der infolge eines Versorgungsausgleichs gekürzten Rentenanwartschaft sind keine vorweggenommenen Werbungskosten, sondern nur beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben. Das hat der BFH bei einem Anwalt klargestellt. Auffüllungszahlungen sind ihrer Natur nach zwar Erwerbsaufwendungen – und damit vorweggenommene Werbungskosten. Im konkreten Fall waren die Zahlungen aber den Sonderausgaben konstitutiv zuzuordnen, weil es sich dem Sinn nach um Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen handele. Und die seien nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG eben nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig (BFH, Urteil vom 19.08.2021, Az. X R 4/19, Abruf-Nr. 227819).

FG Münster: Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei

Leistungen im Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen können umsatzsteuerfrei sein. Das hat das FG Münster zugunsten einer GmbH entschieden, die eine Seniorenresidenz betreibt, die aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen des betreuten Wohnens besteht (FG Münster, Urteil vom 25.01.2022, Az. 15 K 3554/18 U, Abruf-Nr. 227790).

Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag: BFH muss Besteuerungsregeln klären

Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufgestockt hat. Ungeschriebene Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG ist, dass die persönlichen Voraussetzungen nach § 2 AltTZG erfüllt sind, der Arbeitnehmer sich also noch nicht im Ruhestand befindet. Die Voraussetzungen des § 2 ATZG müssen nicht im Zeitpunkt des Zuflusses vorliegen, sondern in dem Zeitraum, für den die Einnahmen geleistet werden. So sieht es das FG Köln (Urteil vom 22.11.2021, Az. 6 K 1902/19, Abruf-Nr. 227918). Ob sich der BFH anschließt, entscheidet sich im Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 4/22.

FG Niedersachsen: Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn

Die Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer führt bei diesen zu Arbeitslohn, wenn die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 S. 2 EStG) abgegolten sind. Auch wenn die Erstattung von Parkkosten bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz begünstigen, so erfolgt die Übernahme der Parkkosten dennoch nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers (FG Niedersachsen, Urteil vom 27.10.2021, At. 14 K 239/18, Abruf-Nr. 228010). Wichtig: Anders hätte es ausgesehen, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze angemietet hätte. SSP-Beitag „Parkplatz für Mitarbeiter: Neue umsatz- und lohnsteuerlichen Probleme souverän meistern“, SSP 8/2016, Seite 22 → Abruf-Nr. 44102561.

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Trauerredner: Musterprozesse zu Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug

Berechtigen die Anschaffungs- und Reinigungskosten für die schwarze Bekleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter zum Vorsteuerabzug? Mit dieser Frage muss sich demnächst der BFH in einem Verfahren mit dem Az. XI R 3/22 befassen. Den Abzug als Betriebsausgaben hatte das FG Berlin-Brandenburg im konkreten Streitfall abgelehnt; hierzu ist die Revision schon seit längerer Zeit unter dem Az. VIII R 33/18 anhängig

3.000 Euro-Prämie für Pflegekräfte: Auch 2021 gezahlte Prämien können steuerfrei gestellt werden

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Pflegeprämien für Pflegekräfte, die ab dem 18.11.2021 ausgezahlt wurden, bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei sein. Sofern Pflegekräfte schon im Jahr 2021 eine lohnversteuerte Pflegeprämie erhalten haben, können sie eine rückwirkende Steuerbefreiung bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Lohnsteuer, die auf die Pflegeprämie entfällt, wird dann erstattet (Finmin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 04.03.2022, www.iww.de/s6226).

Reithalle produziert Dauerverluste: FG Münster entscheidet auf Liebhaberei

Wer in elf Jahren nur Verluste macht und auch keine entsprechenden Maßnahmen ergreift, um die Verluste zu mindern bzw. in die Gewinnzone zu kommen, handelt aus Liebhaberei und kann Verlust nicht mit anderen Einkünften verrechnen Es handelt sich um einen derart langen Zeitraum, dass der Schluss nahe liegt, der Betrieb der Reithalle sei nach der Art, wie er betrieben wurde, auf Dauer gesehen nicht geeignet, Gewinne abzuwerfen. Diese Auffassung vertritt das FG Münster (Urteil vom 16.02.2022, Az. 13 K 3811/19 E, Abruf-Nr. 228211).

Kindergeld Wann können sich volljährige behinderte Kinder selbst unterhalten?

Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass das Kind zum Selbstunterhalt außerstande ist (BFH, Urteil vom 27.10.2021, Az. III R 19/19, Abruf-Nr. 227714).

FG München: Entschädigungen für Grundstücksbeeinträchtigungen durch Nachbarn steuerfrei

Lässt ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück erhebliche Eingriffe (Abstütz- und Unterfangungsmaßnahmen) durchführen, die erforderlich sind, damit auf dem Nachbargrundstück eine Baumaßnahme durchgeführt werden kann, und verbleiben diese (z. B. Verpressmittel und Verpressanker) auch nach Abschluss der Baumaßnahmen dauerhaft auf dem Grundstück, stellen Entschädigungen des Bauherrn weder Einkünfte aus V+V noch sonstige Einkünfte dar. Der Steuerzahler hat keine Leistung i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG erbracht, insbesondere liegt kein Entgelt für ein „Dulden“ vor. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sollte die Zahlung vielmehr die dingliche Eigentumsbeschränkung und die damit einhergehende Wertminderung des Grundstücks ausgleichen (FG München, rechtskräftiges Urteil vom 15.03.2021, Az. 7 K 2118/20, Abruf-Nr. 227929).

FG Münster nimmt Stellung: Wie sind vergebliche Planungskosten steuerlich zu handhaben?

Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten, Planung zählen zu den – nur über die Abschreibung absetzbaren – Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie in das spätere Bauwerk wertbestimmend eingegangen sind. Sofort abzugsfähig sind vergebliche Planungskosten deshalb nur, wenn es sich bei ursprünglich geplantem und tatsächlich errichtetem Gebäude nach Zweck und Bauart um verschiedene Bauwerke handelt und die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes diente. Diese Abschreibungsgrundsätze hat das FG Münster bestätigt (FG Münster, Urteil vom 03.11.2021, Az. 13 K 1116/18 F, Abruf-Nr. 227286).

Arbeitsgerichtlicher Vergleich: Lohn(nach)zahlungen sind nicht nach § 34 EStG begünstigt

Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzen die zweckbestimmte Verknüpfung der Vergütung mit der Tätigkeitsdauer voraus. Es reicht nicht aus, dass Arbeitslohn in einem anderen Veranlagungszeitraum als demjenigen zufließt, zu dem er wirtschaftlich gehört, und dort mit weiteren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zusammentrifft (BFH, Urteil vom 16.12.2021, Az. VI R 10/18, Abruf-Nr. 227586).

AUSGABE: SSP 4/2022, S. 1 · ID: 48068266

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