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VaterschaftsurlaubLG verneint Schadenersatz wegen Vaterschaftsurlaub
| Das LG Berlin II wies eine Klage auf Schadenersatz wegen nicht gewährten Vaterschaftsurlaubs ab (1.4.25, 26 O 133/24, Abruf-Nr. 247457). |
Der Kläger V nahm nach der Geburt seines Kindes Erholungsurlaub und forderte Schadenersatz, da ihm ein spezifischer Vaterschaftsurlaub verwehrt wurde. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hielt bestehende Regelungen für ausreichend.
Das LG entschied: Ein spezieller zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub nach der Geburt ist nicht erforderlich, da die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158) nationale Regelungen berücksichtigt, sofern diese einen vergleichbaren Schutz gewährleisten. Die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld setzen diese Richtlinie hinreichend um. Ein zwischenzeitliches Vertragsverletzungsverfahren wurde im vorgerichtlichen Stadium abgeschlossen (iww.de/s12783). (GM)
AUSGABE: FK 6/2025, S. 91 · ID: 50377937