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GesetzesänderungenKindergeld und Steuerrecht sind zum 1.1.25 angepasst worden
| Zum 1.1.25 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten: Bundestag und Bundesrat haben die Erhöhung des Kindergeldes auf 255 EUR sowie Steuererleichterungen (kalte Progression, Kinderfreibetrag) beschlossen (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG vom 23.12.24, BGBl I, Nr. 449). |
Kalte Progression bezeichnet Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn Gehaltserhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, durch den progressiven Steuertarif aber zu einer höheren Besteuerung führen. Ergebnis: Trotz höherem Gehalt bleibt real weniger Geld übrig – eine Art schleichende Steuererhöhung.
Diese Gesetzesänderung wirkt sich auch auf die sog. Bremer Tabelle aus, anhand derer der Altersvorsorgeunterhalt ermittelt wird. Die Bremer Tabelle wird aktuell noch überarbeitet. Sobald die neuen Tabellen vorliegen werden, wird FK diese veröffentlichen.
Zur Anpassung der Düsseldorfer Tabelle wegen der Kindergelderhöhung siehe S. 20.
AUSGABE: FK 2/2025, S. 19 · ID: 50263745