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Öffentliches RechtPartner ohne Elternstatus müssen keine OGS-Beiträge zahlen
| Das OVG NRW erklärte eine Regelung einer Elternbeitragssatzung (EBS) einer Gemeinde für unwirksam. Diese verpflichtete Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eltern- oder Erziehungsstatus, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) zu zahlen (27.11.24, 12 A 566/22 Abruf-Nr. 245209). |
Die Gemeinde Nümbrecht hatte von der Klägerin K und ihrem Lebensgefährten L gemeinsam OGS-Beiträge für den Sohn der K auf Basis ihres kombinierten Einkommens erhoben. Das VG hob den Beitragsbescheid teilweise auf, da die Regelung gegen das SGB VIII verstoße. Das OVG bestätigte dies, sah den Verstoß jedoch primär gegen das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz).
Gem. § 51 Abs. 5 KiBiz dürfen nur Eltern oder gleichgestellte Personen zu Beiträgen herangezogen werden. Eine Gleichstellung von Partnern in eheähnlichen Gemeinschaften ohne Elternstatus sei unzulässig. Diese überschreite die gesetzlich vorgesehenen Befugnisse der Kommunen und verletze höherrangiges Landesrecht.
Das Urteil unterstreicht, dass Kommunen keine Beitragspflichten für Personen begründen dürfen, die weder Eltern noch erziehungsberechtigt sind. Eine Revision wurde nicht zugelassen, eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht ist möglich. (GM)
AUSGABE: FK 2/2025, S. 19 · ID: 50256987