Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2024 abgeschlossen.
Gesetzesänderungen§ 23 EStG: Veräußerungsgewinne ab 2024 bis 1.000 Euro steuerfrei kassieren
| Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen der Besteuerung. Allerdings wurden sie schon bisher von der Besteuerung verschont, wenn sie im Jahr weniger als 600 Euro betrugen. Ab 2024 gilt nun aufgrund des Wachstumschancengesetzes eine neue Grenze: 1.000 Euro. Doch bei welchen Veräußerungsgewinnen lässt sich die erhöhte Grenze wirklich nutzen? Ist die Gesetzesänderung wirklich eine Verbesserung? VVP klärt auf. |
Die Freigrenze des § 23 Abs. 3 S. 5 EStG
Der bei einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielte Gewinn unterliegt gemäß § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG der Besteuerung. Diese Gewinne bleiben gemäß § 23 Abs. 3 S. 5 EStG jedoch steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 Euro (bis 2023 noch 600 Euro) betragen. Da es sich um eine Freigrenze handelt, unterliegen bereits Gewinne von exakt 1.000 Euro im Jahr der vollen Besteuerung. Einen Vorteil haben Ehegatten. Hier steht jedem Ehegatten die Freigrenze zu, sodass sie effektiv bis zu 1.999,98 Euro Gewinne im Jahr (je 999,99 Euro) steuerfrei kassieren können.
Bei Grundstücksgeschäften ist die neue Grenze wohl wirkungslos
Doch bringt die höhere Freigrenze überhaupt reale steuerliche Entlastungen? Der Haupttatbestand des § 23 EStG erfasst die Veräußerung von Grundstücken (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Hier wird die neue Freigrenze nur selten für Entlastungen sorgen. Die Marktlage ist immer noch so, dass die Gewinne in der Praxis nur selten im Bereich zwischen ein und 999,99 Euro liegen.
Bei Kryptowährung-Geschäften kann die neue Grenze entlastend wirken
Daneben wird von § 23 EStG die Veräußerung von Wirtschaftsgütern erfasst, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Da jedoch der Verkauf von Wirtschaftsgütern des privaten Bedarfs ausgenommen ist und somit der Gewinn aus dem Verkauf privaten Hausrats auf eBay und Co. ohnehin nicht besteuert wird, bietet die Gesetzesänderung auch hier keine realen Entlastungen. Allerdings fällt unter diese Norm auch die Veräußerung von Kryptowährungen, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb erfolgt. Da die Kurse hier stark schwanken, sind Gewinne (und Verluste) durchaus realistisch. Und diese dürften auch oft in der Summe auf das Jahr bezogen im Bereich von null bis 999,99 Euro liegen, sodass die Anhebung der Freigrenze zumindest hier einen realen Steuervorteil bieten kann.
Regelung wird für Investments in Kryptowährungen an Bedeutung gewinnen Fazit | Ein wirklich großer Wurf ist die (inflationsbedingte) Anhebung der Freigrenze nicht. Selbst aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass von der angehobenen Freigrenze nur rund 1.400 Steuerzahler pro Jahr profitieren dürften. Dennoch kann sie mit Blick auf stetig zunehmende Investments in Kryptowährungen langfristig einen breiteren Nutzen haben. |
AUSGABE: VVP 5/2024, S. 20 · ID: 49984396