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Gesetzliche UnfallversicherungBSG: Unfallversicherungsschutz bei Heizkesselexplosion im Home-Office
| Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Home-Office beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat das BSG entschieden. |
Der selbstständige Busunternehmer war bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Home-Office) für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Busunternehmer seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, ging er in den Heizungskeller, um die Kesselanlage zu überprüfen. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt.
Während BG, SG und LSG einen Arbeitsunfall noch abgelehnt hatten, hat das BSG den Arbeitsunfall bejaht. Der Unternehmer wollte nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen. Die Benutzung des Temperaturreglers war deshalb unternehmensdienlich, der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko (BSG, Urteil vom 21.03.2024, Az. B 2 U 14/21 R, Abruf-Nr. 240485).
AUSGABE: VVP 5/2024, S. 2 · ID: 49978765