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SteuertickerWichtiges auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Inflationsausgleichsprämie unter Dach und Fach: SSP berichtet in der Dezember-Ausgabe Nach dem Bundestag hat am 07.10.2022 auch der Bundesrat den Weg für die Inflationsausgleichsprämie freigemacht. Sobald das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (war bei Redaktionsschluss noch nicht passiert), können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern damit eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen. Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet – vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 31.12.2024. Damit können Arbeitgeber Prämien auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilen und ihre Liquidität schonen. Die Details lesen Sie in der nächsten Ausgabe von SSP bzw. vorab auf der SSP-Homepage. Leserservice: Neue Lehrvideos zu Arbeitgeberdarlehen und Eigenverbrauch bei Fotovoltaikanlagen Das Lehrvideo-Angebot von SSP wächst und gedeiht. Jüngst sind die Lehrvideos Nr. 34 und Nr. 35 hinzugekommen. Lehrvideo Nr. 34 widmet sich dem Thema: „Arbeitgeberdarlehen: So bleibt es steuer- und beitragsfrei“. In Video Nr. 35 geht es um das Thema „Fotovoltaikanlage: Den Eigenverbrauch richtig versteuern“. Sie finden alle Videos auf ssp.iww.de unter dem Reiter „Lehrvideos“. SSP wünscht viel Nutzen und erwartet gerne Ihr Feedback und Ihre Vorschläge zu neuen Video-Themen (ssp@iww.de). Familienverträge: Keine Steuerpflicht von Zinsen aus nicht fremdüblichem Vertrag zwischen Angehörigen Von einem nahen Angehörigen erhaltene Zinsen sind nicht steuerpflichtig, wenn der zugrunde liegende Darlehensvertrag steuerlich nicht anzuerkennen ist. Unabhängig davon fehlt es an einer Überschusserzielungsabsicht, wenn ein hingegebenes Darlehen dieselben Konditionen enthält wie das Refinanzierungsdarlehen (FG Münster, Urteil vom 24.08.2022, Az. 7 K 1646/20 E, Abruf-Nr. 231891). BFH: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz Der für einen steuerbaren Umsatz erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Fahrzeugüberlassung an einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken und der (teilweisen) Arbeitsleistung liegt jedenfalls dann vor, wenn die Fahrzeugüberlassung individuell arbeitsvertraglich vereinbart ist und tatsächlich in Anspruch genommen wird. Dies ist das Resümee einer Entscheidung des BFH (Urteil vom 30.06.2022, Az. V R 25/21, Abruf-Nr. 231513). BFH: Vorsteuerabzug für Leistungen von Outplacement-Unternehmen für Personalabbau Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, die unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch Bewerbungstrainings bei der Suche nach neuen Jobs unterstützen, liegt ein vorrangiges Unternehmensinteresse vor. Der Unternehmer kann aus den Rechnungen der Outplacement-Berater die Vorsteuer ziehen (BFH, Urteil vom 30.06.2022, Az. V R 32/20, Abruf-Nr. 231741). Gastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz bleibt auch in 2023 bestehen Bundestag (22.09.2022) und Bundesrat (07.10.2022) haben das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ verabschiedet (Abruf-Nr. 231483). Darin befindet sich auch eine Regelung, die für Gastronomen interessant ist: Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, unterliegen im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. |
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BMF: Steuerliche Billigkeitsmaßnahmen zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen des Krieges Das BMF hat die Handlungsspielräume der Finanzverwaltung ausgeweitet, um Steuerzahler und Unternehmer, die aufgrund der kriegsbedingten gestiegenen Energiekosten mit nicht unerheblichen Mehrbelastungen zu kämpfen haben, über sog. Billigkeitsmaßnahmen zu entlasten. Auf Antrag werden die Finanzämter bzw. Gemeinden die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabsetzen, wenn der Antragsteller dem Finanzamt die voraussichtliche Mehrbelastung durch die gestiegenen Energiekosten vorrechnet. Mittels einer Hochrechnung können diese Aufwendungen in die Berechnung des vorläufigen Betriebsergebnisses für 2022 mit einkalkuliert werden. Der Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann durch das Unternehmen selbst oder den Steuerberater gestellt werden (BMF, Schreiben vom 05.10.2022, Az. IV A 3 – S 0336/22/10004 :001, Abruf-Nr. 231893). Gesetzesinitiative: Mit steuerlichen Maßnahmen die Wärmewende beschleunigen Die CDU/CSU-Fraktion verlangt steuerliche Begünstigungen durch Sonderabschreibungen und verbesserte Abzugsmöglichkeiten für Vermieter von neu zu bauenden Gebäuden und für Vermieter von bestehenden Gebäuden. Auch für Eigentümer von neu zu bauendem oder bereits errichtetem Wohneigentum soll es Verbesserungen geben. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollen Vorschriften geändert werden, um den Einbau von Photovoltaik-Anlagen zu fördern. Der entsprechende Antrag (BT-Drucks. 20/3692, Abruf-Nr. 231892) ist am 14.10.2022 im Bundestag beraten worden und dann in den federführenden Finanzausschuss verwiesen worden. BFH: Auch kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei teilentgeltlicher Dienstwagenüberlassung Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Fahrzeug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet ein Werbungskostenabzug aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt leisten oder individuelle Kfz-Kosten tragen muss. Diese Ansicht des FG Niedersachsen hat nun auch der BFH bestätigt (BFH, Urteil vom 04.08.2022, Az. VI R 35/20, Abruf-Nr. 231503). Kantinenessen vom Entleiher für Leiharbeitnehmer: FG Niedersachsen sieht keine Arbeitgeberveranlassung Es liegt keine Arbeitgeberveranlassung i. S. v. § 9 Abs. 4a S. 8 EStG vor, wenn einem Leiharbeitnehmer vom Entleiher im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich ein Kantinenessen zur Verfügung gestellt wird und der Entleiher mit dem Verleiher über die Mahlzeitengestellung nicht abrechnet. Dies hat das FG Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022, Az. 14 K 212/19, Abruf-Nr. 231499) entschieden. FG Niedersachsen: Keine Amtsveranlagung zur Durchsetzung einer Lohnsteuernachforderung Beim Beziehen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist das Finanzamt nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 EStG zur Durchführung einer Veranlagung berechtigt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf das Finanzamt auch dann keinen Einkommensteuerbescheid erlassen, wenn der Lohnsteuerabzug fehlerhaft vorgenommen wurde (FG Niedersachsen, Urteil vom 20.06.2022, Az. 4 K 136/20, Abruf-Nr. 231500). Sperrfristverletzende Aufgabe eines Betriebs: Gewinn ist allein diesem Realteiler zuzurechnen Eine Gewinnrealisation kann durch eine Realteilung (§ 16 Abs. 3 S. 2 und S. 3 EStG) verhindert werden, wenn die bisherigen Gesellschafter das Betriebsvermögen der Gesellschaft unter sich aufteilen und es bei ihnen Betriebsvermögen bleibt. Was von den Realteilern dabei aber oft vergessen wird ist die dreijährige Sperrfrist des § 16 Abs. 3 S. 3 EStG. Denn innerhalb dieser Frist dürfen die übertragenen Wirtschaftsgüter nicht veräußert oder entnommen werden. Verstößt ein „Realteiler“ gegen die Sperrfrist, indem er in den drei Jahren seinen gesamten Betrieb veräußert, muss er allein den hieraus resultierenden Gewinn (Verkehrswert ./. Buchwert der damals übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen) versteuern (BFH, Urteil vom 23.11.2021, Az. VIII R 14/19, Abruf-Nr 228242). BFH: Präventions- und Persönlichkeitstraining nicht umsatzsteuerfrei Präventions- und Persönlichkeitstraining ist nicht als Schul- oder Hochschulunterricht i. S. v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j Mehrwertsteuer Systemrichtlinie steuerbefreit. Das hat der BFH für eine Lehrkraft entschieden, die u. a. Präventionstrainings in Kindergärten, Grund- und weiterführenden Schulen sowie Persönlichkeitstrainings für Frauen und Erziehungsseminare für Eltern durchführte (BFH, Urteil vom 15.12.2021, Az. XI R 3/20, Abruf-Nr. 230258). |
AUSGABE: SSP 11/2022, S. 1 · ID: 48672074