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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Abo-Inhalt20.02.20252 Min. Lesedauer

es ist eine Nachricht, die in etwa so überraschend kommt wie eine „Störung im Betriebsablauf“ bei der Deutschen Bahn: Die Pläne, eine neue Bundesbehörde gegen Finanzkriminalität zu schaffen, sind mit dem Ende der Ampel-Regierung ebenfalls gescheitert. Ein Abschied, der keine Tränen fließen lässt, außer vielleicht bei denen, die mit PowerPoint-Präsentationen zur „Innovativen Behördenarchitektur“ ihren Lebensunterhalt verdienen.

Ein Blick in die Bundesländer zeigt aber, dass die Kreativität der Politik bei neuen Behörden und Bezeichnungen ungebrochen ist: Schleswig-Holstein präsentierte die FeinOK – eine Behörde, die sich ganz der Steuerhinterziehung im Bereich organisierter Kriminalität widmet. In Nordrhein-Westfalen schieben ZeFin und LBF die Finanzkriminalität hin und her. Die ZeFin (Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität) soll laut Pressemitteilung als „Brückenkopf“ des LBF (Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität) dienen – was immer das heißen mag. Vielleicht gibt es in der Behördensprache bald auch Begriffe wie „Flügelstürmer“ oder „Libero“.

Das Muster dahinter ist klar: Ein Sonderermittler hier, eine Taskforce dort, die Show läuft, aber die Probleme bleiben. Überlastete Mitarbeiter, ineffiziente Prozesse, unklare Zuständigkeiten. Während Betriebsprüfer und Steuerfahnder weiterhin Belege für die Sylt-Reise suchen, fließen andernorts Millionen durch das System. Der risikobasierte Ansatz – in jedem Compliance-System das Mantra – bleibt in der Strafverfolgung unerreichbar. Das Legalitätsprinzip bzw. dessen behördliche Anwendung (vgl. § 10 BpO) macht es anscheinend unmöglich, Prioritäten zu setzen. Stattdessen entsteht ein kafkaeskes System, in dem Unternehmer überwacht werden wie Kleinkriminelle, während die großen Fische fröhlich davonschwimmen. Entkriminalisierung und damit Flexibilität bei Verfolgung und Sanktionierung wären mit Ordnungswidrigkeiten besser zu erreichen. Doch realistischer ist wohl ein Comeback von Angela Merkel als nächster Kanzlerin, als dass Steuerstraftatbestände gestrichen werden.

Für uns Steuerstrafrechtler hat das greifbare Konsequenzen: Jede ineffiziente Behörde und jede Prioritätensetzung, die mehr mit Symbolik als mit Substanz zu tun hat, schafft Unsicherheit und auch mehr Arbeit. Natürlich, unsere Schreibtische sind gefüllt, und manchmal können wir uns über die Dynamik des Systems nur wundern. Aber Hand aufs Herz: Ein wenig mehr Fokus auf die echten Herausforderungen würde guttun. Doch bis dahin bleibt uns wohl nur, die nach der Bundestagswahl zu erwartenden Umstrukturierungspläne (nun mit wirklich neuen Ideen!) gespannt zu verfolgen.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr

Dr. Sebastian Beckschäfer

AUSGABE: PStR 3/2025, S. 2 · ID: 50300206

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