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Der aktuelle FallKlimazölle: Große Last für kleine Unternehmen – CBAM droht mit Strafen
| Das mittelständische Unternehmen A importiert regelmäßig Aluminium aus mehreren Drittländern. Mit der Einführung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) der EU sieht es sich vor neuen Herausforderungen. Die Zollabteilung ist bereits mit der regulären Abwicklung ausgelastet. Nun kommen zusätzliche Anforderungen hinzu, die die Prozesse weiter verkomplizieren. Schnelles Handeln ist gefragt: Die Übergangsphase läuft seit dem 1.10.23. Ab Januar 26 tritt die vollständige Umsetzung in Kraft. |
Inhaltsverzeichnis
1. Herausforderungen für das Unternehmen
A muss für seine importierten Waren den CO2-Fußabdruck nachweisen, um die neuen Zollpflichten zu erfüllen und die notwendigen CBAM-Zertifikate zu kaufen. Doch die Praxis zeigt erste Hürden: Viele Zulieferer aus Drittländern stellen keine überprüfbaren CO2-Daten bereit. Besonders in Regionen mit weniger strengen Umweltstandards fehlen technische Infrastruktur und Bewusstsein für solche Anforderungen. Zusätzlich fehlen A die Ressourcen, um die komplexen Nachweispflichten umzusetzen. Die Zollbeauftragten von A müssen neben den üblichen Aufgaben CO2-Bilanzen für importierte Waren erstellen und diese den Behörden übermitteln. Die bisherigen Prozesse stoßen an ihre Grenzen: Missverständnisse und Doppelarbeit zwischen Abteilungen sind die Folge. Andere und nachhaltige Lösungen sind notwendig, um die neuen Anforderungen rechtskonform umzusetzen.
Ohne eine eigene Compliance-Abteilung sind meist die Zollbeauftragten verantworlich, die für die reguläre Zollanmeldung zuständig sind. Die Mitgliedstaaten sollen Verstöße gegen die Meldepflichten der VO (EU) 2023/956 sanktionieren, Art. 26. Die genaue Art und Höhe der Strafen ist noch unklar, könnte sich aber an § 130 OWiG orientieren, wenn Sorgfaltspflichten verletzt werden.
2. Lösungsvorschlag
Der Fall zeigt, dass die Verantwortung nicht allein auf Zollbeauftragte abgewälzt werden kann. Hier wurde eine zentrale Schnittstelle geschaffen, die der Geschäftsführung unterstellt ist. Diese ist befugt, Abteilungen wie z. B. Einkauf und Logistik anzuweisen, und koordiniert übergreifende Aufgaben wie die Erstellung von CBAM-Reports. Unternehmen wie A müssen ihre Lieferketten frühzeitig überprüfen und CO2-relevante Daten systematisch erfassen. Digitale Tools können helfen, Daten von Zulieferern zu sammeln, zu validieren und in die Zollanmeldungen und Berichte zu integrieren. Mittlerweile gibt es immer mehr Anbieter solcher Lösungen. Nur mit einer klaren Struktur und technischer Unterstützung lassen sich Abteilungen entlasten, redundante Arbeit vermeiden, Compliance-Anforderungen erfüllen und das Risiko von Strafen minimieren, insbesondere mit den kommenden weiteren Anforderungen zu ESG wie z. B. Entwaldungs- und Anti-Zwangsarbeit-VOen.
AUSGABE: PStR 3/2025, S. 70 · ID: 50293869