Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Eine bemerkenswerte Volte vollführt nun das OLG Frankfurt (10.12.24, 3 Ws 231/24). Nachdem das LG Wiesbaden in einem beachtlichen Beschluss die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Cum-Cum-Geschäften und deren steuerlicher Behandlung ...