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Sozialversicherung Krankenkasse ist Adressat des Feststellungsbogens

LeseprobeAbo-Inhalt09.11.20092 Min. Lesedauer

Ein Leser wollte wissen, an wen der Feststellungsbogen zur sozialver­sicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGf) zu senden ist.

Ein Leser wollte wissen, an wen der Feststellungsbogen zur sozialver­sicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGf) zu senden ist.

Unsere Antwort: Der Arbeitgeber oder der Geschäftsführer (also Arbeitnehmer) muss den Fragebogen an die Einzugsstelle (gesetzliche Kranken­kasse) übersenden:

  • War der GGf schon einmal gesetzlich krankenversichert, so ist die Einzugsstelle zuständig, bei der der GGf zuletzt versichert war. Bestand noch keine gesetzliche Krankenversicherung, kann der Arbeitgeber die Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) wählen.
  • Findet in einem Unternehmen gerade eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung statt, muss der Kontrollbeamte über den Status entscheiden. Wurde die Betriebsprüfung mit einer Prüfmitteilung abgeschlossen und ist diese bereits bestandskräftig (also kann kein Widerspruch bzw. keine Klage mehr eingelegt werden), muss die Einzugsstelle (siehe oben) über den Status des GGf entscheiden.

AUSGABE: LGP 11/2009, S. 182 · ID: 131393

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