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Lohnzuschläge Empfängerkreis für „Antrittsgebühr“ in Druckindustrie
Bei der im Druckgewerbe üblichen „Antrittsgebühr“ handelt es sich aus Sicht des LAG Düsseldorf nicht um eine allgemeine Erschwerniszulage für Sonntags- und Nachtarbeit, sondern um eine Zuverlässigkeitsprämie.
Bei der im Druckgewerbe üblichen „Antrittsgebühr“ handelt es sich aus Sicht des LAG Düsseldorf nicht um eine allgemeine Erschwerniszulage für Sonntags- und Nachtarbeit, sondern um eine Zuverlässigkeitsprämie. Sie soll einen Anreiz dafür schaffen, die Zeitung rechtzeitig am Sonntag bzw. in der Nacht zum Montag herzustellen und auszuliefern. Da laut Tarifvertrag die „Antrittsgebühr“ nur Arbeitnehmer erhalten, die bis zum Verlassen der Druckmaschine an der Herstellung der Zeitung beteiligt sind, hat ein im weiteren Produktionsbereich beschäftigter Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die „Antrittsgebühr“. (Urteil vom 22.1.2008, Az: 3 Sa 1713/07)(Abruf-Nr. 093126093126)
AUSGABE: LGP 11/2009, S. 184 · ID: 131399