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WerkvertragZulässiges Teilurteil trotz Widerklage

Abo-Inhalt11.04.20251 Min. Lesedauer

| Im Prozess auf Stellung der Sicherheit nach § 650f Abs. 1 BGB ist ein Streit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des Vergütungsanspruchs nicht zugelassen. |

Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer nach Auffassung des OLG Frankfurt (24.6.24, 29 U 100/22, Abruf-Nr. 247129) für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Das hat auch der BGH (6.3.14, VII ZR 349/12) in der Vergangenheit so gesehen. Im Fall einer Kündigung eines Bauvertrags nach § 650f Abs. 5 BGB reicht grundsätzlich ebenfalls der schlüssige Vortrag des Unternehmers zur Höhe der Vergütung aus, um hiernach die Höhe der geforderten Sicherheit gemäß § 650f Abs. 1 BGB zu bemessen.

Merke | Der Anspruch auf eine Sicherheit gemäß § 650f Abs. 1 BGB geht nach Kündigung des Vertrags laut OLG nicht unter. Dies gilt vor allem, wenn der Auftraggeber die Beseitigung von Mängeln fordert. Bei Kündigungserklärungen beider Parteien sei unerheblich, welche Kündigungserklärung den Vertrag beendet hat.

AUSGABE: FMP 4/2025, S. 59 · ID: 50350171

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