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ErbrechtOLG Nürnberg bestätigt Teilungsverbot für historische Familiensammlung

Abo-Inhalt18.08.2025878 Min. Lesedauer

| Die historische Sammlung einer Nürnberger Patrizierfamilie darf nicht zerschlagen werden. Das OLG Nürnberg bestätigte damit das dauerhafte Teilungsverbot, das 1936 in einem Familienvertrag festgelegt wurde (28.2.25, 1 U 2451/23 Erb, Abruf-Nr. 247304). |

Eine Gruppe von Familienmitgliedern wollte die Sammlung, bestehend aus Gemälden und historischen Gegenständen, verkaufen, um die Erben- und Bruchteilsgemeinschaft aufzulösen. Andere Familienmitglieder beriefen sich auf das Teilungsverbot im Familienvertrag von 1936.

Das OLG bestätigte die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth. Es bewertete zwar die Regelung zum Ausschluss weiblicher Nachkommen als nichtig, sah aber das Teilungsverbot als weiterhin wirksam an. Das Gericht gewichtete das familiäre und öffentliche Interesse daran, die Sammlung als Kulturgut zu erhalten, höher als das Interesse einzelner Familienmitglieder daran, die Gegenstände zu verwerten. (GM)

AUSGABE: FK 9/2025, S. 146 · ID: 50366840

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