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AltersvorsorgeunterhaltBremer Tabelle wurde aktualisiert

Abo-Inhalt20.02.20251 Min. Lesedauer

| Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sog. Bremer Tabelle ermittelt, die RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch veröffentlicht hat (dazu Büte, FK 03, 132). |

Die aktuellen Tabellen finden Sie unter www.iww.de/fk/downloads im Bereich Downloads, Unterhaltstabellen:

  • Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts, (Stand: 1.1.25),
  • Tabellarische Übersicht auf der Grundlage der Bremer Tabelle, (Stand: 1.1.25, Beitragssatz 18,6 %, Quote 45 %) und
  • Tabellarische Übersicht auf der Grundlage der Bremer Tabelle, (Stand: 1.1.25, Beitragssatz 18,6 % + 4 %*, Quote 45 %).
Merke | *Die zusätzlichen 4 % sind die zusätzliche Altersvorsorge nach BGH FamRZ 20, 21. Der Zuschlag ist zu gewähren, wenn der Unterhaltspflichtige die zusätzliche Altersvorsorge von 4 % beansprucht. (GM)

AUSGABE: FK 3/2025, S. 41 · ID: 50300344

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