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Kfz-Zulassung/Kfz-SteuerRote 06-Kennzeichen und Kfz-Steuer bei Fehlgebrauch

Abo-Inhalt22.05.20235694 Min. Lesedauer

| Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, ohne dies den Finanzbehörden anzuzeigen, erfüllt nicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO. Darauf weist der BGH in einer Entscheidung zu einem nicht zugelassenen und mit einem gestohlenen Kfz-Kennzeichen versehenen Fahrzeug hin, mit dem jemand im Straßenverkehr ertappt wurde. Das bedeutet: Nachzahlen der Kfz-Steuer ja, Steuerstraftat nein. |

Hintergrund | Für die roten 06-Kennzeichen wird eine pauschalierte Steuer berechnet, die sich nicht nach den sonst üblichen Bemessungskriterien richtet. Verallgemeinernd kann man sagen: Für viele mit dem roten 06-Kennzeichen bewegte Fahrzeuge wäre die übliche Kfz-Steuer höher. Die pauschalierte Steuer fußt nämlich auf den privilegierten Fahrtzwecken Prüfungsfahrt, Probefahrt und Überführungsfahrt sowie der Fahrt zur Tankstelle und/oder Waschanlage und ist für nicht privilegierte Fahrten schlicht nicht gedacht.

In dem etwas anderen, aber übertragbaren Zusammenhang hat der BGH nun entschieden: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz enthält keine Erklärungspflicht. Eine solche folgt allein aus der aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 15 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG mit Wirkung zum 20.07.2017 in Kraft getretenen Regelung in § 15 Abs. 1 KraftStDV. Eine Strafbarkeit gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO i. V. m. § 15 Abs. 1 KraftStDV wäre mit den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG nicht vereinbar. Um den Grundsatz der Gewaltenteilung zu wahren, darf dem Verordnungsgeber lediglich die Konkretisierung des Straftatbestandes eingeräumt werden, nicht aber die Entscheidung darüber, welches Verhalten als Straftat geahndet werden soll (BGH, Beschluss vom 15.12.2022, Az. 1 Str 295/22, Abruf-Nr. 233742).

Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „Rote 06-Kennzeichen: Grundlagen, Stolperfallen und Folgen missbräuchlicher Nutzung, Ausgabe ASR 6/2023, Seite 5 → Abruf-Nr. 49325728

AUSGABE: ASR 6/2023, S. 1 · ID: 49451251

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