Gewerbesteuer/Leasing
Wartung ist als Teil der Leasingrate bei GewSt hinzuzurechnen
Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der Leasingrate und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG bei der Gewerbesteuer des Leasingnehmers hinzuzurechnen. Das hat der BFH klargestellt.