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AutokaufrechtPreis- und Lieferproblematik beim Neuwagenverkauf: So nutzen Sie Preisgleitklauseln in den AGB
| Selten hatten Autohäuser in der Vergangenheit so mit Lieferengpässen und -verzögerungen zu kämpfen, wie es aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs der Fall ist. Die Folge sind unkalkulierbare Preisentwicklungen, zumeist Preiserhöhungen (z. B. bei den Einkaufspreisen). Diese lassen sich aber durch Preisgleitklauseln, die Sie in Ihre AGB aufnehmen können, abfedern. ASR zeigt, worauf Sie bei Preisgleitklauseln achten müssen und gibt Ihnen eine Musterformulierung für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die Hand. |
Preisgleitklauseln ermöglichen nachträgliche Preiserhöhung
Die Lieferfristen für einen Neuwagen ziehen sich wegen Lieferengpässen häufig in die Länge. Sie als Kfz-Händler laufen dabei Gefahr, dass Sie bei Anlieferung des Neuwagens mehr an den Hersteller bezahlen müssen, als Sie ursprünglich kalkuliert hatten, weil sich die Preise zwischenzeitlich erhöht haben.
Bei Preisen gilt zwar auch der Grundsatz „pacta sunt servanda“, wonach sich Verkäufer und Käufer grundsätzlich an die vereinbarte Vergütung für die zu erbringende Leistung halten müssen, auch wenn sich die Rahmenbedingungen für die Herstellung oder Lieferung ändern und dies zu Mehrkosten für den Verkäufer führt. Sprich: Das Risiko nachträglicher Preissteigerungen liegt bei Ihnen als Verkäufer. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Sie können sich nämlich durch Preisgleitklauseln in Ihren AGB absichern und auf diese Weise die Preiserhöhung an den Käufer weitergeben.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Preisgleitklauseln
Formularmäßige Preisgleitklauseln wirksam zu formulieren, ist aber schwierig. Die Rechtsprechung hat nämlich schon früh begonnen, diesen Klauseln Grenzen zu setzen. Demzufolge unterliegen Preisgleitklauseln strengen Voraussetzungen.
Keine unangemessene Benachteiligung
Zunächst dürfen Preisgleitklauseln keine der beiden Vertragsparteien – also weder Sie als Verkäufer noch den Käufer (Ihren Kunden) – unangemessen benachteiligen.
Formularmäßige Preisgleitklauseln müssen AGB-Kontrolle standhalten
Außerdem unterliegen die Klauseln den strengen Voraussetzungen der AGB-Kontrolle im Sinne der §§ 305 ff. BGB. Halten die Klauseln dieser Inhaltskontrolle im Streitfall nicht stand, sind sie unwirksam. Das ist insbesondere der Fall, wenn:
Klauseln klar und unmissverständlich formulieren Praxistipp | Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Klauseln klar und aus sich heraus verständlich und nicht auslegungsbedürftig sind. Konkretisieren Sie zwingend Anlass und Umfang der möglichen Preiserhöhungen und stellen Sie sicher, dass der Preisanpassungsmechanismus nicht nachträglich Ihre Gewinnspanne erhöht. Sonst liegt ein AGB-Verstoß vor, und Ihre Klauseln sind unwirksam. |
- Voraussetzung und Umfang der Preisänderung in den Klauseln nicht in einer für den Käufer nachvollziehbaren Weise spezifiziert werden und/oder
- die Klauseln so formuliert sind, dass sie Ihnen als Verkäufer unkontrollierte Spielräume verschaffen, um das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung zu Ihrem Vorteil zu verändern.
Wichtig | Unzulässige Preisgleitklauseln bleiben solange wirksam, bis der Verstoß gegen das Preisklauselgesetz (PrKG) rechtskräftig festgestellt wurde (§8 PrKG). Das bringt Ihr Autohaus in die vorteilhafte Lage, dass der Anspruch selbst bei unzulässiger Klausel bestehen bleibt; nur ein rechtskräftiges Urteil kann Ihren Anspruch zu Fall bringen.
Besonderheit im Kfz-Sektor: Die Tagespreisklausel
Kommt es im Rahmen eines Neuwagenverkaufs zu langen Lieferzeiten, bereitet die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises besonders Schwierigkeiten. Es stellt sich nämlich die Frage, ob der Käufer den bei Abschluss des Kaufvertrags gültigen Listenpreis zu zahlen hat oder ob der Verkäufer den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis als zu fordern berechtigt ist. Für diesen Fall gibt es speziell für den Kfz-Sektor sog. Tagespreisklauseln. Durch diese können Sie sich als Verkäufer nach Ablauf einer Frist (meist vier Monate) nach Vertragsschluss das Recht vorbehalten, den jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preis für den Neuwagen zu verlangen. Damit wird der im Vertrag aufgeführte Preis nur für die Dauer der Frist garantiert.
Wichtig | Solche Tagespreisklauseln sind nur im B2B-Geschäft wirksam zu vereinbaren. Im B2C-Geschäft gilt Folgendes: Tagespreisklauseln sind wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam (BGH, Urteil vom 07.10.1981, Az. VIII ZR 299/80). Trotz alldem bleibt Ihr Kunde zur Zahlung des bei Lieferung des Wagens gültigen Listenpreises verpflichtet. Er hat jedoch ein Rücktrittsrecht, wenn die prozentuale Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung nicht unerheblich übersteigt. Überschreitet die Preiserhöhung diese Grenze, hat der Käufer die Wahl, ob er an dem Vertrag festhält und den geforderten Preis zahlt oder sich dem ihm zu teuer gewordenen Vertrag zu lösen.
Musterformulierung für eine wirksame Preisgleitklausel
Das folgende Muster einer Preisgleitklausel können Sie als Basis für Ihr Autohaus verwenden, ggf. an Ihre Anforderungen anpassen und sodann in Ihre AGB einpflegen.
MusterFormulierung / Preisgleitklausel |
Musterformulierung für Ihre AGB Diese Vereinbarung gilt zwischen __________________________ (Verkäufer = Händler) und _________________________ (Käufer = Kunde). Die beiden Parteien vereinbaren eine Preisgleitklausel für Bar-, Finanzierungs- und Leasinggeschäfte. Aufgrund der hochgradigen Unsicherheit bezüglich der weiteren Kostenentwicklungen muss sich der Hersteller die Möglichkeit offenhalten, Kostensteigerungen zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Fahrzeuglieferung durch Preisanpassungen an die Kunden weiterzugeben. Bei diesen Preisgleitklauseln (sliding-clauses) handelt es sich um Anpassungsklauseln an gestiegene Kosten. Die Preisgleitklausel im engeren Sinne knüpft direkt an den künftigen Preis des Vertragsgegenstandes oder eines wesentlichen Kostenfaktors an. Die zwischenzeitlichen Preis- und/oder Mehrwertsteueränderungen werden an den Kunden auch noch nach Vertragsabschluss weitergegeben, sofern zwischen Auftragsdatum und Auslieferung mehr als vier Monate liegen. Auf dieser Grundlage werden die betreffenden Fahrzeuge zu dem dann gültigen, neuen Preis fakturiert. Über die tatsächliche Änderung des Fahrzeugpreises bzw. der Leasingrate ist der Kunde schriftlich zu informieren. Die Information muss nicht über den Händler erfolgen, auch die Information über den Hersteller oder die Leasingbank oder die finanzierende Bank ist ausreichend. Ab Zugang der Mitteilung kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten, sofern zwischen Auftragsdatum und Auslieferung mehr als vier Monate liegen und die prozentuale Erhöhung des Kaufpreises den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung nicht unerheblich übersteigt. Der Rücktritt hat schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information über den finalen Verkaufspreis und vor Zulassung zu erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. ________________________________ ________________________________ Unterschrift Händler Unterschrift Kunde |
Ihr Vorteil: Unzulässige Klausel bleibt erstmal wirksam Fazit | Im B2B Bereich haben Sie als Autohaus einen großen Spielraum, wie Sie Ihre Klauseln ausgestalten, das Risiko der Unwirksamkeit ist gering. Im B2C-Bereich kann Ihnen der Verbraucherschutz einen Strich durch die Rechnung machen; das Risiko einer Unwirksamkeit der Klausel ist weit höher. Jedoch werden sich viele Ihrer Kunden mit der Kostensteigerung abfinden, sollten sie das Dokument bei Bestellung unterschrieben haben, sodass Sie durch die Vereinbarung einen Großteil der Fälle außergerichtlich abfedern werden. |
- Die Musterformulierung für die Preisgleitklausel finden Sie auch zum Download auf www.asr.iww.de → Abruf-Nr. 49200515.
AUSGABE: ASR 3/2023, S. 3 · ID: 49189755