Werkstattrecht
„Handyverbot“ gilt auch für Auslese-/Diagnosegeräte
Die Nutzung eines mit einem mobilen Diagnosegerät verbundenen Auslesegeräts am Steuer ist verboten. Denn: Derartige Diagnosegeräte fallen unter das „Handyverbot“ nach § 23 Abs. 1a StVO. Das musste ein Kfz- Mechaniker vor dem OLG ...