Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2023 abgeschlossen.
GeldwäschepräventionFIU-Typologiepapiere für die Kfz-Branche: Geldwäschepräventionskonzept aktuell halten!
| Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt in ihrem internen Bereich regelmäßig Typologiepapiere zur Verfügung, um auf bestimmte Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsaktivitäten aufmerksam zu machen. In der Kfz-Branche bisher wenig Beachtung fanden das im November 2022 aktualisierte Typologiepapier für Verpflichtete nach § 2 Abs.1 Nr. 16 Geldwäschegesetz (GwG) aus der Kfz-Branche sowie ein Typologiepapier, das die Sanktionsumgehung im Kfz-Handel in Folge des Ukraine-kriegs zum Anlass hat. ASR erläutert die Bedeutung für die Praxis. |
Typologiepapiere sind Grundlage für Geldwäscheprävention
Für ihre Typologiepapiere wertet die FIU bei ihr eingegangene Verdachtsmeldungen aus und veröffentlicht wesentliche, wiederkehrende Auffälligkeiten, die auf Geldwäsche in der Kfz-Branche hindeuten könnten. Modi operandi, Tat- und Täterwissen werden darin prägnant wiedergegeben. Kurzum: Die Typologiepapiere der FIU stellen das Mindestwissen für Verpflichtete dar.
Kfz-Händler müssen ihr Geldwäschepräventionskonzept deswegen an den Typologiepapieren der FIU ausrichten und dieses ständig an die jeweils aktuelle Fassung ausrichten. Melden Sie ein gleiches oder ähnliches Täterverhalten – wie in den Typologiepapieren erfasst – nicht als Verdacht bei der FIU, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Das Mehr-Augen-Prinzip nach dem Geldwäschegesetz kann nämlich dazu führen, dass eine Finanzierungsbank eine Meldung zu einem verdächtigen Vorgang abgibt, der Kfz-Händler die Meldung jedoch – trotz Kenntnis – unterlässt. Deswegen gibt die FIU verstärkt Kontrollmitteilungen an die zuständige Aufsicht der Bundesländer weiter. In solchen Fällen bekommen die Händler dann meist sehr kurzfristig Besuch von der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Typologien zu Geldwäsche im Kfz-Handel aktualisiert
Bereits im November 2022 hat die FIU ihr Typologiepapier zu Anhaltspunkten für Geldwäsche im Kfz-Handel aktualisiert. Inhaltlich hat sich die FIU aber wenig Mühe gemacht, vorwiegend gendergerechte Sprache verwandt, die Kapitelstruktur geändert und Beispiele präzisiert. Weitergehende Hinweise zu allen Spielarten des internetbasierten Fahrzeughandels, der verschiedenen Möglichkeiten von Drittzahlungen sowie dem Exportgeschäft fehlen aber.
Anhaltspunkte für Sanktionsumgehungen im Kfz-Handel
Daneben hat die FIU im letzten Jahr auch ein Typologiepapier zur Sanktionsumgehung im Kfz-Handel veröffentlicht.
Hintergrund | Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben die EU-Mitgliedstaaten Sanktionsmaßnahmen gegen Russland verabschiedet. Die Sanktionsbestimmungen untersagen u. a. den Verkauf, die Lieferung, das Verbringen sowie die Ausfuhr von Luxusgütern unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland. Deswegen ist auch der Export von Fahrzeugen zur Personenbeförderung nach Russland mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro sanktioniert.
Zwei Typlogien sind auffällig
Die FIU beobachtet vermehrt Bestrebungen, die aktuellen Sanktionen zu umgehen, indem Rechnungen unterfakturiert werden oder gesplittete Zahlungen bzw. Lieferungen über Nachbarstaaten Russlands erfolgen.
- Unterfakturierung: Werden
- Fahrzeugpreis und Preis der Sonderausstattung in getrennten Rechnungen ausgewiesen oder
- falsche bzw. irreführende Kundenangaben bzgl. der Anzahl oder des Werts veräußerter Kfz gemacht,
- könnte das darauf hindeuten, dass die sanktionsrechtliche Grenze von 50.000 Euro unterlaufen werden soll. Einen solchen Fall müssen Sie der FIU melden.
- Fahrzeugerwerb über ein Russland nahestehendes Drittland: Bei der Ausfuhr hochwertiger Kraftfahrzeuge in Anrainerstaaten Russlands (z. B. Kirgisistan) besteht aufgrund der geografischen Nähe die Möglichkeit, diese weiter zu transportieren oder zu verkaufen. Erweckt die Konstellation den Anschein, dass das Fahrzeug nach Russland weiterveräußert werden soll, müssen Sie das an die FIU melden. Achten Sie deswegen – wenn eine Transaktion aus einem Russland nahestehenden Drittland stammt – genau auf abweichende Personen/Zahler sowie auf die Transport- und Ausfuhrdokumente.
Typologie-Merkmal erkannt – Meldung bei der FIU machen
Liegt eines oder mehrere der genannten Merkmale vor, bestehen Anhaltspunkte für Geldwäsche und damit die Notwendigkeit zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der FIU.
Was ist nun zu tun?
Im Rahmen der Aktualisierungspflicht sollten Sie Ihr bestehendes Geldwäschepräventionskonzept prüfen und es ggf. an die aktuellen Typologiepapiere der FIU anpassen; sprich: Sie sollten mindestens Bezug auf die beiden Veröffentlichungen nehmen und Ihre Mitarbeiter entsprechend schulen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
- Die Typologiepapiere sind im internen Bereich der FIU abrufbar. Zu diesem gelangen Sie über folgenden Link: www.iww.de/s8253
AUSGABE: ASR 7/2023, S. 17 · ID: 48977645