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BuchführungKommt die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze?

Abo-Inhalt02.06.20236183 Min. Lesedauer

| Das BMF hat einen Diskussionsentwurf zur Einführung von E-Rechnungen veröffentlicht. Es plant, zum 01.01.2025 die obligatorische E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze zu starten. Nach den derzeitigen Vorstellungen des BMF müssten E-Rechnungen für alle Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgestellt werden, sofern die Leistungen im Inland steuerbar und steuerpflichtig sind und der leistende Unternehmer im Inland ansässig ist. |

Einige Punkte sind aktuell noch nicht bekannt; es könnte z. B. die Definition der E-Rechnung mit entsprechenden Normen präzisiert und vereinheitlicht werden. Auch ist noch unklar, ob auch eine feste Niederlassung die geforderte Ansässigkeit begründet, es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht für Kleinbetragsrechnungen oder andere Fälle geben wird oder es eine Staffelung zur Einführung geben wird. Fakt ist: Die aktuell geplante Einführung zum 01.01.2025 lässt nur einen überschaubaren Zeitrahmen, um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen.

Praxistipp | Setzen Sie sich kurzfristig mit dem Thema E-Rechnungen auseinander. Auch wenn es aktuell noch an Details zur geplanten Umsetzung fehlt, sollten Sie die Diskussion zum Anlass nehmen, um die Prozesse in Ihrem Autohaus im Lichte der zunehmenden Digitalisierung zu untersuchen. So können Sie den absehbar kommenden Herausforderungen bestens gerüstet entgegentreten.

Weiterführender Hinweis
  • Alles rund um Anforderungen an E-Rechnungen sowie deren Möglichkeiten und Besonderheiten erfahren Sie in einer der nächsten ASR-Ausgaben.

AUSGABE: ASR 7/2023, S. 4 · ID: 49511457

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