Kartellrecht
Kfz-GVO ist um fünf Jahre verlängert worden
Die Europäische Kommission hat die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor, kurz Kfz-GVO, um fünf Jahre bis zum 31.05.2028 verlängert. Außerdem hat sie die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor ...