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KartellrechtKfz-GVO ist um fünf Jahre verlängert worden

Abo-Inhalt22.05.20235613 Min. Lesedauer

| Die Europäische Kommission hat die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor, kurz Kfz-GVO, um fünf Jahre bis zum 31.05.2028 verlängert. Außerdem hat sie die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. |

Die überarbeiteten Leitlinien sollen es Kfz-Betrieben erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Werkstätten Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben.

Konkret wird in den aktualisierten Ergänzenden Leitlinien

  • präzisiert, dass von Fahrzeugsensoren generierte Daten ein wesentlicher Input für die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdiensten sein können. Daher sollten autorisierte und unabhängige Werkstätten gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten haben. Die bestehenden Grundsätze für die Bereitstellung von technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen, die für Reparatur- und Wartungsdienste erforderlich sind, wurden ausdrücklich auf fahrzeuggenerierte Daten ausgeweitet;
  • darauf hingewiesen, dass Kraftfahrzeuganbieter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen müssen, wenn sie erwägen, Inputs wie fahrzeuggenerierte Daten aufgrund etwaiger Cybersicherheitsbedenken vorzuenthalten.
Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „EU-Regelungsentwurf für Zugriff auf fahrzeugeigene Daten“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 49413429

AUSGABE: ASR 6/2023, S. 1 · ID: 49438470

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