Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2023 abgeschlossen.
Gesetzliche UnfallversicherungIst der Weg zum Postversand einer AU-Bescheinigung versichert?
| Der Weg zum Postbriefkasten, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu übersenden, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das BSG auf die Revision einer Krankenkasse hin entschieden. Die Berufsgenossenschaft muss der Krankenkasse daher Kosten für Krankenbehandlung und geleistetes Krankengeld erstatten. |
Begründung des BSG: Die Versicherte wollte mit dem Einwurf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Postbriefkasten ihre gesetzliche Nachweispflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 Abs. 1 S. 2 und 4) erfüllen, dem Arbeitgeber eine zuverlässige Information über das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit zukommen zu lassen. Dementsprechend befand sich die Versicherte zum Zeitpunkt des Unfallereignisses auf einem Betriebsweg, der ihrer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 30.03.2023, Az. B 2 U 1/21 R, Abruf-Nr. 234487).
AUSGABE: ASR 6/2023, S. 4 · ID: 49331769