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UmsatzsteuerSteuerliche Fallstricke im Umgang mit der THG-Quote – So buchen Sie richtig

Top-BeitragAbo-Inhalt21.02.20232716 Min. LesedauerVon Steuerberater Stan Guthmann, RAW-Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| Seit letztem Jahr können Autohäuser für ihre Kunden aktiv werden, damit diese für ihre rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge die Vergütung im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quoten (THG-Quoten) erhalten. Für das Autohaus bringt das einige steuerliche Hürden mit sich: Wann entsteht die Umsatzsteuer? Und wie ist richtig zu buchen? ASR bringt Licht ins Dunkel. |

Der steuerliche Hintergrund zum THG-Quoten-Handel

Seit 2022 erhalten sowohl Halter von Elektrofahrzeugen als auch Betreiber von Ladesäulen jährlich THG-Quoten zugeteilt. Diese können sie über Zwischenhändler, sog. Quoten-Konsolidierer, gebündelt an Unternehmen verkaufen, die damit wiederum ihren überschüssigen CO2-Ausstoß kompensieren können. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Quoten-Konsolidierern am Markt, die eine Zusammenarbeit mit Kfz-Händlern anstreben.

Als Kfz-Händler können Sie dabei entweder als,

  • reiner Vermittler zwischen Ihrem Kunden und dem Quoten-Konsolidierer auftreten oder
  • einen eigenen Vermarktungsvertrag über THG-Quoten mit Ihrem Kunden abschließen.

Die steuerlichen Folgen richten sich nach der gewählten Variante und nach den konkreten Vereinbarungen des Kfz-Händlers mit dem Quoten-Konsolidierer sowie gegebenenfalls dessen AGB.

Fall 1: Das Autohaus als Vermittler der THG-Quote

Tritt der E-Fahrzeughalter seine THG-Quote direkt an den Quoten-Konsolidierer ab, erbringt der Kfz-Händler lediglich eine Vermittlungsleistung – gegen Provision. Die Vermittlungsleistung gilt dann als erbracht, wenn die Abtretung der THG-Quote durch den E-Fahrzeughalter an den Quoten-Konsolidierer wirksam wird. Das können abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen verschiedene Zeitpunkte sein:

  • Bei Aktivierung des E-Fahrzeugs durch den Halter im Kundenportal des Quoten-Konsolidierers.
  • Mit Bestätigung des Umweltbundesamts über die erteilte THG-Quote.
  • Bei Weiterveräußerung der THG-Quote durch den Quoten-Konsolidierer.

Für Sie als Kfz-Händler ist der Zeitpunkt entscheidend. Denn: Mit Erbringung der Vermittlungsleistung müssen Sie ertragswirksam eine Forderung für den Provisionserlös verbuchen und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Wichtig | Bekommen Sie als Kfz-Händler die THG-Quote vom Quoten-Konsolidierer ausgezahlt und reichen Sie sie an den E-Fahrzeughalter weiter, handelt es sich für Sie buchhalterisch nur um einen durchlaufenden Posten.

Fall 2: Eigenhandel der THG-Quote durch das Autohaus

Als Kfz-Händler können Sie – in Abhängigkeit von den vereinbarten Vertragsbedingungen – auch selbst die THG-Quote an- und verkaufen. Dann treten Sie in eigenem Namen auf und es kommt in der Regel mit Aktivierung des E-Fahrzeugs im Kundenportal zu einer Leistungskommission. Üblicherweise tritt in diesem Moment nämlich der Kunde die THG-Quote an Sie – den Kfz-Händler – ab und Sie die THG-Quote Ihrerseits an den Quoten-Konsolidierer.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sodann eine Verbindlichkeit gegenüber dem E-Fahrzeughalter und eine Forderung gegenüber dem Quoten-Konsolidierer einbuchen. Denn in diesem Zeitpunkt gilt die Leistung als erbracht; beim Kfz-Händler entsteht somit die Umsatzsteuerschuld.

Wichtig | Analog entsteht die Umsatzsteuerschuld beim E-Fahrzeughalter, sofern dieser ein Unternehmer ist. In dem Fall können Sie als Kfz-Händler dann bei entsprechender Vorlage einer Eingangsrechnung (ggf. auch im Gutschriftswege) die Vorsteuer aus dem Ankauf der THG-Quote geltend machen.

Beispiel: THG-Quoten-Eigenhandel mit festem Entgelt

Ein Privatkunde tritt mit Aktivierung seines E-Fahrzeugs im Portal am 30.12.2022 seine THG-Quote an das Autohaus A ab; das Autohaus tritt seinerseits die THG-Quote an den Quoten-Konsolidierer ab. Der private E-Fahrzeughalter erhält hierfür vom Autohaus eine Vergütung von 300 Euro (brutto = netto). Das Autohaus erhält vom Quoten-Konsolidierer eine Gutschrift über 400 Euro zzgl. 76 Euro USt.

Lösung: Das Autohaus muss die Vorgänge wie folgt buchhalterisch erfassen:

Besonderheiten beim THG-Quoten-Eigenhandel mit variablem Entgelt

In der Praxis sind auch Fallgestaltungen anzutreffen, in denen der Händler mit dem Quoten-Konsolidierer eine variable Vergütung vereinbart. Dementsprechend erfolgt die Gutschrift des Quoten-Konsolidierers meist mit Verzögerung – nämlich dann, wenn der Quoten-Konsolidierer seinerseits die THG-Quote veräußert hat. Würde der Kfz-Händler lediglich erst dann seinen eigenen Umsatz verbuchen, wäre dies einerseits ein Verstoß gegen die periodengerechte Zuordnung. Darüber hinaus würde die Umsatzsteuer erst sehr spät an den Fiskus abgeführt werden. Die Finanzverwaltung erwartet daher in diesen Fällen eine sachgerechte Schätzung des Umsatzes im Leistungszeitpunkt.

Sofern im Schätz-Zeitpunkt keine besseren Informationen, Kalkulationsunterlagen oder Erfahrungswerte über die Höhe des zu erwartenden Verkaufspreises bekannt sind, wird als absolute Untergrenze vermutlich wenigstens der Wert heranzuziehen sein, welchen der Händler seinerseits dem Fahrzeughalter bezahlt. Denn ein Händler wird bei Geschäften unter fremden Dritten sicherlich keinen Verlust anstreben.

Beispiel - THG-Quoten-Eigenhandel mit variablem Entgelt

Ein Privatkunde tritt mit Aktivierung seines E-Fahrzeugs im Portal am 30.12.2022 seine THG-Quote an das Autohaus A ab; das Autohaus tritt seinerseits die THG-Quote an den Quoten-Konsolidierer ab. Der private E-Fahrzeughalter erhält hierfür vom Autohaus eine Vergütung von 400 Euro (brutto = netto). Das Autohaus hat mit dem Quoten-Konsolidierer eine variable Vergütung vereinbart. Aufgrund von Schätzungen des Quoten-Konsolidierers rechnet das Autohaus mit einem Erlös von 500 Euro zzgl. 95 Euro USt.

Lösung: Für das Autohaus ergeben sich per 30.12.2022 folgende Buchungssätze.

Erfolgt dann später die finale Gutschrift des Quoten-Konsolidierers, kann das Autohaus beim Einbuchen dieser Gutschrift zum selben Zeitpunkt die Buchung mit den Schätzwerten rückgängig machen.

Sonderfall: Vergütung gegen Gutschein

In der Praxis sind auch verschiedene Konstellationen anzutreffen, in denen der Fahrzeughalter als Vergütung für die Abtretung seiner THG-Minderungsquote einen Gutschein erhält.

Praxistipp | Vergüten Sie die THG-Quote gegen Gutschein, sollten Sie den Sachverhalt unbedingt mit Ihrem steuerlichen Berater besprechen. Denn je nach Leistungskette und steuerlicher Einstufung des Gutscheins (Einzweck- oder Mehrzweckgutschein), kommt es zu weiteren steuerlichen Besonderheiten und Folgen.

Weiterführende Hinweise
  • Beitrag „Umsatzsteuerliche Behandlung von Prämien aus der THG-Quote. ASR 9/2022, Seite 3 → Abruf-Nr. 48523130
  • Beitrag „Elektro-Pkw: BMF äußert sich zur Besteuerung beim Verkauf der THG-Quote“, ASR 7/2022, Seite 13 → Abruf-Nr. 48358883

AUSGABE: ASR 3/2023, S. 10 · ID: 49082952

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