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GeldwäschepräventionRegistrierung bei der FIU ab 01.01.2024 für Autohäuser Pflicht

Leseprobe21.02.20231494 Min. Lesedauer

| Autohäuser müssen bekanntlich einen Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter benennen und den zuständigen Aufsichtsbehörden melden. In der Branche bislang aber weitgehend unbeachtet ist die Verpflichtung, den Geldwäschebeauftragten und seinen Stellvertreter auch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Das wird ab 01.01.2024 für alle Autohäuser Pflicht. |

Hintergrund | Bislang konnten sich Autohäuser bereits vorsorglich und freiwillig bei der FIU registrieren; verpflichtet, sich zu registrieren, waren sie aber nur, um Verdachtsmeldungen abgeben zu können. Hat Ihr Autohaus noch keine Verdachtsmeldung abgegeben, ist es folglich auch noch nicht registriert. In dem Fall sollten Sie sich registrieren, um zum 01.01.2024 vorbereitet zu sein. Sie sollten das frühzeitig tun, weil ab dem zweiten Halbjahr 2023 eine Flut von Registrierungsanträgen bei der FIU erwartet wird. Registrieren Sie sich nicht, droht ein Bußgeld.

Praxistipp | Der Registrierungsprozess im Meldeportal der FIU (goaml.fiu.bund.de) selbst ist kostenfrei und erfordert wenig Aufwand. Neben Ausweiskopien der Geldwäschebeauftragten und der Meldebescheinigung an die Aufsichtsbehörde, empfiehlt es sich, den (ohnehin für die Aufsichtsbehörde erforderlichen) Qualifizierungsnachweis für den Geldwäschebeauftragter in Kopie einzureichen.

Weiterführender Hinweis

AUSGABE: ASR 3/2023, S. 1 · ID: 48828484

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