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AbschleppkostenOLG Frankfurt: Heimtransportkosten stellen keine Verletzung der Schadenminderungspflicht dar

Abo-Inhalt22.01.20252472 Min. Lesedauer

| Zu der Frage, ob der Geschädigte das verunfallte und nicht mehr fahrbereite Fahrzeug zur Reparatur in die Heimatwerkstatt bringen lassen darf, hat nun auch das OLG Frankfurt a. M. entschieden: Die Schadenminderungspflicht werde nicht verletzt. Damit liegt zu diesem Themenkreis neben vielen Entscheidungen von Amtsgerichten eine obergerichtliche Entscheidung vor. |

Für den Transport eines Wohnmobils vom Unfallort in Volkmarsen (nahe Kassel) zur Heimatwerkstatt in Elmshorn (nördlich von Hamburg) entstanden Kosten in Höhe von 2.380 Euro. Darin, so das OLG Frankfurt, liegt keine Verletzung der Schadenminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB.

Bei einem Reparaturschaden könne zwar die Instandsetzung prinzipiell in einer Werkstatt am Unfallort erfolgen. Jedoch sei zu berücksichtigen, dass es dem Geschädigten unbenommen ist, fiktiv abzurechnen und die Reparatur in Eigenregie durchzuführen. Zu berücksichtigen sei insbesondere, dass bei einer üblicherweise mehrtägigen Reparaturdauer in der Nähe des Unfallorts zusätzliche Fahrtkosten (Zug, Taxi, Mietwagen oder gar Flug) für den Fahrer und/oder Rücktransportkosten für das reparierte Fahrzeug anfielen, die der Schädiger in diesem Fall zusätzlich zu tragen hätte. Deshalb werde letztlich das Abschleppen über längere Strecken zum Wohnort des Geschädigten nur dann nicht zu entschädigen sein, wenn eine Alternativberechnung unter Berücksichtigung aller sonst entstehenden Fahrt- und Regiekosten bei Betrachtung ex ante einen erheblich geringeren Betrag ergeben würde. Bei der Frage der Zumutbarkeit sei – einer BGH-Entscheidung folgend – auch der Aufwand des Geschädigten im Zusammenhang mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen bei mangelhafter Reparatur zu berücksichtigen (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.01.2025, Az. 14 U 124/24, Abruf-Nr. 245992, eingesandt von Rechtsanwalt Ulfert Jährig, Hamburg).

AUSGABE: UE 2/2025, S. 4 · ID: 50290358

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