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ReparaturkostenAG Osnabrück zur Bedeutungslosigkeit von Prüfberichten

Abo-Inhalt10.01.20252039 Min. Lesedauer

| Rund um die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten wird um die einzelnen Reparaturpositionen gestritten, weil der subjektbezogene Schadenbegriff nicht konsequent anwendbar ist. Das AG Osnabrück hat hervorragend gut auf den Punkt gebracht, warum ein sog. Prüfbericht dem Versicherer dabei nicht helfen kann. Das bedarf der wörtlichen Wiedergabe. |

In dem Urteil heißt es: „Der Prüfbericht wurde anders als das Sachverständigengutachten erstellt, ohne dass eine Begutachtung des konkreten Fahrzeugs erfolgt ist. Damit muss sich der Prüfbericht dem Vorwurf der fehlenden Einzelfallbezogenheit aussetzen. Anders als in einem Gutachten, unerheblich ob durch eine Partei oder das Gericht in Auftrag gegeben, wird nicht der konkrete Schaden begutachtet und die Dauer der zu dessen Beseitigung erforderlichen Reparatur abgeschätzt. Stattdessen wird aufgrund pauschaler Datensätze ein vermuteter Arbeitsaufwand für einen vergleichbaren Schadensfall angegeben. Diese pauschale Angabe ist jedoch nicht geeignet eine konkrete Schadensbegutachtung zu erschüttern oder gar zu ersetzen.“ (AG Osnabrück, Urteil vom 07.01.2025, Az. 48 C 1587/24, Abruf-Nr. 245779, eingesandt von Rechtsanwalt Klaus Kohake, Osnabrück).

Weiterführender Hinweis
  • Aktualisierter Rechtsanwaltstextbaustein RA029 „Prüfbericht bzw. Gegengutachten stellen Gutachten nicht in Frage“ → Abruf-Nr. 46646794.

AUSGABE: UE 2/2025, S. 2 · ID: 50276578

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